Das „Volk“ der neuen Rechten

Zusammenfassung

Der Beitrag geht den charakteristischen Merkmalen der „neuen Rechten“ nach, die in den letzten Jahren weltweit an Einfluss gewonnen hat. Die neue Rechte sammelt sich um eine ausdrücklich populistische Mobilisierungsstrategie, die für sich beansprucht, eine national bestimmte Volkssouveränität innerhalb der kommunikativen Selbstreferenz des politischen Systems in Stellung zu bringen. Daraus ergibt sich ein breiter politischer Manövrierspielraum: Einerseits inszenieren sich die jüngeren Bewegungen als „demokratische“ Widerstands- und Freiheitskämpfer, andererseits sind Tendenzen einer neo-faschistischen Dynamisierung erkennbar. Der Beitrag analysiert dieses Wechselspiel anhand von Originalquellen und neueren Theorieentwicklungen im rechten Spektrum. Im Zuge der Auseinandersetzungen um die Pandemie-Bekämpfung im Jahr 2020 liegen Anzeichen dafür vor, dass ein autoritärer Liberalismus, der an die amerikanische Tea-Party Bewegung erinnert, zum zentralen Ausgangspunkt für zukünftige Mobilisierung werden könnte.

Abstract

The article analyzes the so-called „new right“ which has extended its influence in recent years. It argues that the movement pursues a populist mode of mobilization by claiming to embody a national variant of popular sovereignty within the communicative self-reference of the political system. This goes along with a broad scope for political manoeuvring: On the one hand, these movements stage themselves as „democratic“ resistance and freedom-fighters, on the other hand they display neo-fascist tendencies. The article elucidates this interplay by inquiring into original interviews and speeches as well as contemporary theories of the political right. Drawing on the recent social conflicts surrounding the pandemic in 2020, it is argued that an authoritarian liberalism, which is reminiscent of the US Tea Party, could be the starting point for future mobilizations of the „new right“ in Europe.


Einleitung

Die Zeiten, in denen sich rechte Bewegungen auf die intellektuelle Pflege der eigenen Weltanschauung oder auf den gewaltbewährten „Kampf um die Straße“ beschränkt haben, sind vorbei. Die Rechte hat die gesellschaftlichen Umbrüche der letzten Jahre genutzt, um sich deutlich zu modernisieren: Sie verbarrikadiert sich nicht mehr in den Nischen der Gesellschaft, sondern sie erhebt einen allgemeinen Machtanspruch. Sie beeinflusst die Medienlandschaft und bringt die jeweiligen politischen Gegner dazu, ihren Deutungshorizont zu übernehmen. In vielen Staaten der Welt ist sie an Regierungen beteiligt und zerstört internationale Institutionen von innen. Die Rechte hat sich als Rechtspopulismus neu erfunden. Sie nutzt eine populistische Mobilisierungsstrategie, die vorgibt, die „Volkssouveränität“, wie sie in der Verfassung festgehalten ist, zu verteidigen. Sie beteiligt sich am parlamentarischen Betrieb und zeigt sich offen für kommunikative Verbindunglinien in die Gesellschaft. Das gilt für die Übernahme sozialdemokratischer Ziele (als soziale Sicherheit für die „eigenen Leute“, vgl. Jörke/Nachtwey 2017), für Verbindungen zum liberalen Denken (um erworbene Eigentumsrechte oder Hate speech zu schützen, vgl. Moffitt 2017) und selbst zur Frauenbewegung (wenn es gegen den „Islam“ geht, vgl. Biskamp 2017). Im Schatten dieses Neuanlaufs schreitet ihr Bewegungsflügel voran. Die Aktivisten üben Anschläge auf Andersdenkende aus. Sie bewaffnen sich in Bürgerwehren oder mieten Boote an, um die Flüchtlinge im Mittelmeer aus dem Bereich des geltenden EU-Rechts zu drängen. Es ist jenes Wechselspiel aus „demokratisch“ inspirierter Widerstandsrhetorik, Gewalt und autoritärer Transformation, das spätestens seit 2015 dabei ist, die Welt prägend zu beeinflussen. Zwischenzeitlich liegen unzählige Analysen vor, die diesen Wandel aufklären wollen. Sie reichen von den sozialwissenschaftlichen Populismusstudien (zum Überblick: Kaltwasser et al. 2017) und den Beobachtungen der Parteien- und Bewegungsforschung (Berbuir et al. 2015) bis hin zu Beiträgen aus der Staats- und Verfassungslehre (Blokker 2019, Thornhill 2020). Denn nicht zuletzt sind in vielen Ländern, insbesondere in Ost- und Mitteleuropa, weitgehende Verfassungsreformen in Gang gesetzt worden, in denen sich die entsprechenden Parteien den Einfluss auf die Verfassungsrechtsprechung gesichert haben. Im Folgenden gehe ich den kennzeichnenden Merkmalen des zeitgenössischen Rechtspopulismus nach. Die These besteht darin, dass seine Erfolge nicht einzig auf die bloß geschickte Verbreitung einer geschlossenen Ideologie zurückzuführen sind; vielmehr greift er gesellschaftliche Krisenerfahrungen auf und gemeindet sie in die Grundfigur einer national-identitären Volkssouveränität ein. Dabei entsteht ein breiter Manövrierspielraum: Er erstreckt sich von einer demokratisch inspirierten Widerstandsrhetorik bis hin zu neo-faschistischen Dynamiken.

Zunächst soll geklärt werden, wie die neue Rechte den populistischen Moment, den die Welt nun schon seit einigen Jahren durchläuft, für sich nutzt (1.). Sie formt die vertikale Unterscheidung zwischen „Volk“ und „Elite“ zur Unterscheidung zwischen „wir“ und den „anderen“ um und gibt dem „Volk“ der Volkssouveränität eine identitäre Wende (2.). Dies muss nicht in den Bahnen der bestehenden politischen Ordnung verharren, sondern kann durchaus in eine autoritäre Dynamik übergehen, die sich bis in völkische Politikoptionen steigert (3.). In den jüngeren Widerständen gegen die Pandemie-Politik der Regierungen scheint sich das Pendel innerhalb des Rechtspopulismus allerdings erneut zu verschieben (4.): Es liegen Anzeichen vor, dass ein autoritärer Liberalismus, der an die amerikanische Tea-Party Bewegung erinnert, zum zentralen Ausgangspunkt für zukünftige Mobilisierung werden könnte. Dies gilt vor allem für den Widerstand gegen die anstehenden Veränderungen im Hinblick auf den Klimawandel.

1. Populismus: Das „Volk“ als Oppositionsmechanismus im politischen System

Die Welt erlebt schon seit mehreren Jahren einen populistischen Moment. Die prägenden Einschnitte – sei es die Wirtschafts- und Finanzkrise seit 2008, die Migrations- und Flüchtlingsbewegungen seit 2015 oder die herannahende ökologische Krise durch den Klimawandel – sind bisher vor allem „populistisch“ verarbeitet worden: Soziale Bewegungen und politische Parteien erzielen Erfolge, die das „Volk“ gegen sich verselbstständige Eliten in Stellung bringen. Auch die neueren rechtspopulistischen Tendenzen versprechen unter Slogans wie „Make America Great Again“ (Trump) oder „Taking back control“ (BREXIT) eine Wirksamkeitserfahrung, die auf die Grundentscheidung eines nationalen Volkes zurückführt. Sie wollen sich verselbständigende Eliten und Organgewalten wieder einem „Volkswillen“ unterordnen und ihr „Volk“ gleichsam in einer als vorgängig angenommenen, meist national bestimmten Substanz vor Veränderung schützen (Blokker 2018: 117). Dabei vertreten sie nicht nur eigene Ideologien, die sich aus rechtsliberalen bis völkischen Versatzstücken speisen; sie beanspruchen insbesondere die zentrale Gründungsidee der Verfassung für sich: Dass man die konstituierten Regeln und Verfahren des Gemeinwesens (pouvoir constitué) so verstehen muss, dass sie sich aus dem „Volk“ als verfassungsgebender Gewalt (pouvoir constituant) ableiten. Der Bezug auf die verfassungsgebende Gewalt wird im Populismus allerdings ausdrücklich politisch besetzt. Ist seine Ausdeutung sonst den Verfassungsgerichten vorbehalten, avanciert er hier zum unmittelbaren „Kampfbegriff“ (kritisch Müller 1997: 42), der in der politischen Alltagskommunikation in Stellung gebracht wird.

Die zeitgenössischen Populismusstudien weisen nachvollziehbar darauf hin, dass genau diese Politikform – der Anspruch auf die Volksrepräsentation – nicht nur auf identitäre oder nationalistische Verständnisse der Volkssouveränität beschränkt bleibt.1 Schon in historischer Perspektive erhoben auch linke, zentristische, religiöse, agrarische und liberale Bewegungen das „Volk“ immer wieder zu ihrem Ausgangspunkt und wendeten sich gegen die „Eliten“ . Folgen wir den einschlägigen Definitionen, handelt es sich beim Populismus nur um eine „thin centred ideology“ (Mudde 2004: 543). Er beruht nicht auf einer umfassenden Lehre von der Gesellschaft, ihrer Geschichte oder über den Menschen vor, wie es etwa in den historisch gewachsenen Strömungen des Liberalismus, des Sozialismus oder des Konservatismus der Fall ist. Populistische Politikformen orientieren sich zunächst nur an der Leitunterscheidung zwischen Volk und einer „established structure of power“ (Machtblock):

„Populism in modern democratic societies is best seen as an appeal to ‚the people‘ against both the established structure of power and the dominant ideas and values of the society“ (Canovan 1999: 3).2

Dies gilt unabhängig davon, unter welchen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sie auftreten und ob sie sich als linke oder rechte, bewahrende oder modernisierende Kraft präsentieren. Die Annahme lautet nun, dass die Unterscheidung Volk/Machtblock nicht nur als beliebige Unterscheidung gelten kann, an der sich einzelne Akteure orientieren. Es besteht eine ausdrückliche Verbindung zur Art, wie sich das rechtliche und das politische System ausdifferenzieren und in der modernen Verfassung verknüpft sind. Denn der Populismus mobilisiert nicht nur Unzufriedenheit in der Bevölkerung, er schließt mit seinem Bezug auf die Volkssouveränität an die etablierte kommunikative Selbstreferenz des politischen Systems an.3 Wer die Unterscheidung Volk/Machtblock bemüht, nutzt nicht nur eine besonders grelle Rhetorik; vielmehr wird an die konstituierende Macht eines wie auch immer zu verstehenden „Volkes“ appelliert, die sodann als Gegenmachtkommunikation in den regulären politischen Prozess eingeführt wird.

In diesem Sinne operiert der Populismus unmittelbar im Umfeld der typischen Zweistufigkeit, wie sie das politische System prägt. Die Politik ist so verfasst, dass die parlamentarische Gesetzgebung und die konstitutionelle Grundordnung aufeinander bezogen bleiben. Im Rahmen der parlamentarischen Gesetzgebung werden politische Entscheidungen als einfache Gesetzgebung und Verteilung von Amtsmacht beobachtet, die sich am Code Regierung/Opposition orientieren (Luhmann 2002: 97). Doch Gesetzgebung und Ämterbesetzung müssen sich auch immer wieder einer Beobachtung zweiter Ordnung nach dem Muster verfassungsgemäß/verfassungswidrig aussetzen (Luhmann 1993a: 93)4 – sei es durch die Verfassungsgerichte oder eben auch in der allgemeinen Öffentlichkeit im Hinblick auf die Frage, ob die jeweiligen Entscheidungen noch als Ausdruck der Volkssouveränität gelten können. Diese Beobachtung zweiter Ordnung hat nicht einzig den konkreten Inhalt des Entscheidens zum Gegenstand, sondern setzt eine Reflexion auf die Verfasstheit derjenigen Verhältnisse in Gang, in denen politische Entscheidungen getroffen werden.

Insofern findet zwar eine Aufteilung zwischen der schon verfassten, regulären Selbstreferenz der Politik (Regierung/Opposition) und der höherrangigen Verfassungsdimension (verfassungsgemäß/verfassungswidrig) statt, die den normalen politischen Betrieb von ständigen Gründungsfragen entlastet und seine Ausdifferenzierung ermöglicht. Doch diese Trennung bringt auch die Möglichkeit eines Wiedereintritts hervor. Dies ist der Fall, wenn die Verfassungsdimension wieder in die schon konstitutionalisierte Politik eintritt – ein Vorgang, den man im Anschluss an die Systemtheorie Niklas Luhmanns als re-entry bezeichnen kann (Luhmann 1993b). Dann werden die grundlegende Machtverteilung und die Verfasstheit der Ordnung zu einem unmittelbaren Gegenstand der Auseinandersetzung in den schon konstituierten Verfahren des politischen Systems.

Der Populismus vollzieht genau diesen Wiedereintritt: Er bringt die Volkssouveränität als politischen Kampfbegriff innerhalb der schon konstituierten Verfahren des politischen Systems in Stellung und wendet ihn gegen die jeweilige „established structure of power“ (Canovan 1999: 3). Dementsprechend radikalisiert er die reguläre Oppositionsrolle. Er konfrontiert die jeweilige Regierung nicht nur mit Kritik gegen konkrete Vorschläge oder Themen und strebt eine Übernahme der Regierungsgeschäfte an, sondern er übt grundsätzliche Systemkritik im System, indem er anklagt, dass sich die Regierungspraxis von der geforderten Volkssouveränität entfernt hat und schon diejenigen Verfahren, Ämterbesetzungen und Routinen, in denen die politische Gesetzgebung stattfindet, einer (de-) konstituierenden Revision zu unterziehen sind. In der Trennung von einfacher Politik und der höherrangigen Verfassung bleibt die Option eines Wiedereintritts der Volkssouveränität latent, der über die reguläre parlamentarische Oppositionsrolle hinausgeht und sie „populistisch“ radikalisiert.

In diesem Sinne sind populistische Politikformen dadurch zu kennzeichnen, dass sie grundlegende Verfahrensweisen und Machtverteilungen nochmal zum Gegenstand der Verhandlung machen. Wenn sie beanspruchen, den Willen oder die Rechte der „Gesellschaft“ oder der „Bürger“ zu vertreten, wenden sie das Volk als Gegenmacht gegen die Funktionäre und Eliten. Damit nutzen sie die Fundierungsparadoxie, die in der Volkssouveränität schon angelegt ist5: Die konstituierten Organgewalten erhalten ihre Legitimation vom Volk als verfassungsgebender Gewalt, das sich allerdings einer vollständigen Internalisierung in die bestehenden rechtlichen und politischen Verfahren entzieht und immer wieder zum Ausgangspunkt für eine Kritik der bestehenden Ordnung avancieren kann. Freilich verändert sich die Rolle des Volkes der Volkssouveränität, wenn es als populistische Opposition ins politische System eintritt. Der Bezug aufs Volk erscheint nicht mehr als fiktive Zurechnungsinstanz für die gesamte Ordnung, sondern er übernimmt eine eher kontestatorische Funktion.6 Oft betritt er nicht als konstruktiver Wille, sondern als unbotmäßiger Unwille die Bühne der Geschichte (Offe 2019).

In jedem Fall aber ist entscheidend, dass das „Volk“ wieder in den schon konstituierten Verfahren des politischen Systems eingeführt wird. Auf diese Weise wird es möglich, den Populismus deutlicher von anderen Politikformen abzugrenzen. Er ist insbesondere nicht mit rein zivilgesellschaftlichen Protestbewegungen zu verwechseln. Protestbewegungen sammeln sich um spezifische Themen und Anlässe oder sie konfrontieren die etablierte Politik mit grundsätzlicher Kritik bis hin zu weitreichenden Utopien. Auch sie tragen Konflikte in die Politik, doch sie operieren von der kommunikativen Peripherie des politischen Systems her. Populistisch werden solche Proteste erst dann, wenn sie die Unterscheidung Volk/Machtblock bemühen und an die Selbstreferenz des politischen Systems anschließen, d.h. wenn sie beanspruchen unmittelbaren Einfluss auf die Gesetzgebung und die Ämterverteilung auszuüben. Eine weitere Abgrenzung besteht zu populärer Politik. So versuchen beispielsweise Volksparteien auch das gesamte Volk zu vertreten. Einzelne Politiker äußern sich in der Öffentlichkeit zu populären Themen, aber erst die Gegnerschaft des Volkes gegen die „Eliten“ überführt eine populäre in eine populistische Politik. Die Abgrenzung von Protestbewegungen oder populärer Politik ist in vielen Fällen nicht vollkommen klar zu ziehen. So geht die Gründung populistischer Parteien oft aus Protestbewegungen hervor oder sie verändern sich schrittweise in Richtung einer verwaltenden Politik, etwa dann, wenn sie an der Regierungsmacht sind und selbst die Funktionseliten stellen.


2. Identitäre Volkssouveränität: Twists

Es ist ein kennzeichnendes Merkmal der neueren rechten Bewegungen, dass sie diese populistische Oppositionsmöglichkeit nutzen. Sie vollziehen dies aber auf eine spezifische Weise, indem sie eine identitäre Lesart der Volkssouveränität in Stellung bringen. Demnach geht die Volksidentität der Vermittlung im rechtlichen und politischen System voraus. Identitäre Zugriffe aufs Volk sind fraglos auch in anderen politischen Lagern auszumachen. In neoliberalen Strömungen findet sich beispielsweise oft die Annahme eines ökonomischen Marktvolks. Sie behaupten, dass ein Volk der Einzelunternehmer, die ihrem natürlichen Gewinnstreben nachgehen, die Grundlage jeder Ordnung ist und dann – nachgängig – von einem parasitären Steuerstaat um die Früchte der eigenen Leistung gebracht wird. Populismen der Mitte beziehen sich oft auf ein Volk der normalen Leute, die in Ruhe und Ordnung leben wollen, und sodann auf rechte und linke Berufspolitiker treffen, die überflüssige Konflikte in das Gemeinwesen hineintragen. Ebenso sind linke Populismen der unteren Klassen nicht frei von Identitätspolitik. Sie mobilisieren in vielen Fällen eine etablierte Arbeits- und Produzentenmoral gegen die – nachgängig aufgesattelten – Kapitalisten und Rentiers. Dabei unterstellen sie eine Arbeitsidentität, die schon vor dem Kapitalverhältnis festzustehen scheint. Das „Volk“ der Arbeit, so die mitschwingende Annahme, sei kein Effekt des Kapitalismus, sondern eine überzeitliche Größe, die als erster Beweger der Gesellschaft auszuweisen ist.

Doch in der Art, wie der Rechtspopulismus die nationale Volkssouveränität mobilisiert, verschärft sich die mitschwindende Identität. Das „Volk“ bestimmt sich nicht nur durch eine gemeinsame Moral, einen ähnlichen Lebensstil oder geteilte Werte, sondern es weist eine innere Homogenität auf, die sich der politischen Veränderung entzieht. Diese Gleichartigkeit, so die Annahme, besitzt eine unhinterfragbare Autorität und muss durch klare Grenzen gegen ein allgemeines Außen oder Anderssein positioniert werden. In gewisser Weise tritt ein charakteristischer twist ein: Der aufständische Impuls „gegen die da oben“ stellt nur noch den Anlass für eine weitreichendere Politik der Kontraktion um die vorgängige Volksidentität bereit. Damit schmuggeln die rechten Populismen in die Unterscheidung Volk/Elite eine zusätzliche Bewegung des Zusammenziehens hinein. Sie richten sich nicht nur gegen die geronnene Macht in Eliten und Organgewalten. Sie erklären auch all diejenigen zu Feinden, von denen eine Gefährdung für die Volksidentität ausgehen könnte. Wenn die autoritären Populismen der Gegenwart immer wieder die Undurchlässigkeit nationaler Grenzen, die Grenzen zwischen Männern und Frauen oder die Kleinfamilie als natürliches Sozialmodell in den Mittelpunkt stellen, bringen sie eben nicht nur ihre Themen in den Diskurs ein und schließen vermeintliche Repräsentationslücken. Sie spielen wiederholt eben jene verhärtende Kontraktionsbewegung durch, wonach eine angeblich bereits existierende sittliche Einheit („Volk“) durch Schließung vor dem Fremden und Anderen zu schützen ist.7 Auf diese Weise verändert sich nicht nur die Konstitution des Volkes, auch das Ziel der Bewegung verändert sich: Nicht nur die Machtkonzentration ist Gegenstand der Kritik, sondern genauso die Machtdiffusion, wenn die jeweils Anderen erhöhte Kommunikationschancen und Handlungsressourcen erhalten.

Wie dieser twist im Verhältnis der beiden Unterscheidungen (Volk/Elite – Volk/Die Anderen) funktioniert, lässt sich gut an einer Rede von Björn Höcke, der den radikalen Flügel der AfD repräsentiert, auf einer Demonstration der PEGIDA am 17. Februar 2020 in Dresden nachzeichnen. Höcke rief dem Publikum zu:

„In Deutschland sind wirklich alle Maßstäbe verrückt. Dieses Land steht Kopf. Das Unterste ist nach oben gewendet. Wir müssen dieses Land wieder vom Kopf auf die Füße stellen. Wir müssen das Unterste wieder nach unten wenden, wo es hingehört.“8

Die Unterscheidung zwischen „unten“ und „oben“ verdreht sich in Höckes kurzen Ausführungen: Die deutsche Nation, die eigentlich „oben“ stehen sollte, ist sowohl durch die gefährlichen „unteren“ Klassen („illegale Masseneinwanderung“) als auch durch „eine geschlossene transatlantische Politelite, die die Völker und Kulturen im Rahmen ihrer One-World-Ideologie ins Visier nimmt“ gefährdet.9 Das deutsche Volk, das von der saturierten Unternehmerin bis zum rüstigen Rentner reicht, soll sich wieder seinen Platz „oben“ zurückerobern und seine Identität verteidigen, indem es die Zangenverschwörung aus ganz unten („Masseneinwanderung“) und ganz oben („transatlantische Politikelite“) dorthin verweist „wo sie hingehört“. Praktisch wird so ein Handlungsansatz möglich, der den Widerstand im Munde führt, aber faktisch zuerst die ganz „unten“ trifft. Die Botschaft lautet: Tu etwas gegen oben, indem du nach unten trittst.

Ausführlich, wenn auch weniger wortgewaltig, arbeitete auch Alexander Gauland, der Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag, diese Konstellation heraus. Er hielt im Januar 2019 einen Vortrag mit dem Titel „Demokratie und Populismus“ auf der Winterakademie des „Instituts für Staatspolitik“, das von rechten Kadern geleitet wird.10 Dort berief sich Gauland auf eben jene Unterscheidung zwischen Volk und Eliten und färbte sie mit der schon erwähnten Zangenverschwörung ein. Der Widerspruch zwischen unten und oben sei unter heutigen Bedingungen einer zwischen eher kommunitaristischen und kosmopolitischen Erwartungsstilen: Die einen fühlten sich in der globalisierten Welt zuhause, die anderen fürchteten um ihre Heimat; die einen wohnten vor allem in Städten, die anderen auf dem Land. Dabei verdrehte Gauland den Widerspruch zwischen unten und oben um. Es sei jetzt nämlich nicht die objektive Stellung des Einzelnen im Verhältnis zu Machtressourcen wie Kapital und Gewaltmittel, die angebe, wer „unten“ und „oben“ stehe; vielmehr seien Identitätsprobleme ausschlaggebend – etwa die Frage, wo man sich zu Hause fühlt, was man isst oder welche Vorstellungen man von gelingender Erziehung hat. So kann Gauland die Sprengkraft des Unten/oben-Konflikts, der unsere Gesellschaft durchzieht, für seine Argumentation nutzen und sie zugleich folgenreich verfremden. Denn auf diese Weise können sich alle vollkommen unabhängig von ihrer realen Position im gesellschaftlichen Machtgefüge als „unten“ und beherrscht fühlen: Der gut situierte Hochschulehrer oder der auskömmlich verdienende Manager, die sich objektiv „oben“ in der gesellschaftlichen Hierarchie befinden, aber beispielsweise Kritiker der Gender-Mainstreamings sind, können sich auf einmal als „unten“ verortet inszenieren oder gegen die „Meinungsdiktatur der Eliten“ aufbegehren.

Diese Zangenkonstellation lässt sich ebenso beim französischen Intellektuelle Alain de Benoist auffinden, der über die letzten Jahre zu einem wichtigen theoretischen Stichwortgeber der neuen Rechten in Europa geworden ist. Unter dem Leitmotiv „Droite-gauche, c’est fini!“ (Links-Rechts, Das ist vorbei!) plädiert er für eine ausdrücklich populistische Strategie der Rechten (De Benoist 2017). Dabei gemeindet er sozialpotektionistische und demokratische Motive in den identitären Kampf gegen die „insécurité culturelle“ (kulturelle Unsicherheit) ein: „Die kulturelle Unsicherheit (…) beginnt, wenn man sich fremd bei sich selbst fühlt, wenn man beginnt, zu recht oder nicht, seine Nachbarn als Bedrohung aufgrund ihrer ethnokulturellen Herkunft oder ihrer Religion wahrzunehmen. (…) Die „classes populaires“ sind diejenigen, die zur Zeit die Folgen der Sparpolitik und der Masseneinwanderung hinnehmen müssen (…)“ (De Benoist 2017: 28). Nicht nur, dass De Benoist hier „Sparpolitik“ und „Masseneinwanderung“ verknüpft, er baut seine Argumentation auf der Unterscheidung zwischen den „classes populaires“ – ein Begriff, mit dem die französische Linke einst ihre soziale Basis beschrieben hatte – und einer „neuen politisch-medialen und Finanzoligarchie“ auf (ebd.: 48). Er zieht ein ganzes Arsenal an republikanisch-demokratischer oder globalisierungskritischer Literatur heran, um seine Befunde zu erhärten. Allerdings findet auch bei ihm die Schließungsbewegung des Volkes in jedem Schritt nicht nur nach „oben“, sondern immer auch nach „unten“ statt. Die Zugewanderten und diejenigen, die nicht der sittlichen Lebensweise der Franzosen folgen, gehören nicht zum französischen Volk, dessen Substanz vor rechtlicher und politischer Vermittlung „schon da ist“ („déjà-là“, ebd.: 121). Im Lichte von Einwanderungsgesellschaften, in denen weite Teile der Arbeiter- und Mittelklassen einen Migrationshintergrund aufweisen oder hedonistischen und kosmopolitischen Erwartungsstilen folgen, tritt auch an diesem Beispiel der twist deutlich hervor: De Benoist appelliert zwar symbolisch an die „classes populaires“, schließt die real existierenden „classes populaires“ im nächsten Schritt jedoch aus dem französischen „Volk“ aus.

Die Annahme einer solchen vorgängigen Volksidentität ist folgenreich. Sie führt auf ein spezifisches Repräsentationsmodell zu. Da nämlich schon seit jeher feststeht, wer das Volk ist und wo seine Grenzen liegen, besteht die eigentliche Politik nur noch im Klatschen und Jubeln. Es muss nur noch das zum Ausdruck gebracht werden, was sowieso schon alle miteinander teilen und voneinander wissen, und es braucht nur einen, der sagt, wie es ist. Das Volk konstituiert sich nicht durch Diskussion, sondern durch Akklamation. Der Staatsrechtler Carl Schmitt, der in den 1920er und 1930er Jahren die Stichworte für eine autoritäre Transformation geliefert hatte, beschreibt dies in seiner Verfassungslehre aus dem Jahre 1928 wie folgt:

„Erst das wirklich versammelte Volk ist das Volk, und nur das wirklich versammelte Volk kann das tun, was spezifisch zur Tätigkeit dieses Volkes gehört: es kann akklamieren, d.h. durch einfachen Zuruf seine Zustimmung oder Ablehnung ausdrücken“ (Schmitt 1993: 243).

Für Schmitt besitzen diese Versammelten in ihrer Interaktion mit einer Führungsperson die höchste Autorität. Die Führungsperson macht ein Ordnungsangebot, das dann durch Klatschen bestätigt wird. In seinem Text zu „Volksentscheid und Volksbegehren“ hatte er diesen Vorgang ausführlicher erläutert (Schmitt 2014: 51 ff.). Demnach sei die Akklamation das „ewige Phänomen“ der Politik: „Das Volk akklamiert einem Führer, das Heer (hier mit dem Volk identisch), dem Feldherrn oder Imperator, der „Umstand“ der Volksgenossen oder die Landsgemeinde einem Vorschlag [...], es ruft Hoch oder Nieder, jubelt oder murrt, schlägt mit den Waffen an den Schild“ (ebd.: 52). Es geht in der Politik nur noch um die Bestätigung einer Identität, die schon vorher feststeht und sich nicht durch Zweifel oder Reflexion irritieren lässt. Zwar will dieses Repräsentationsmodell den Volkswillen aufwertend in Stellung bringen, im selben Atemzug blockiert es aber jede Auseinandersetzung über die Volkssouveränität. Es ent-politisiert die Politik, da sowohl der „Volkswille“ als auch die scheinbar „natürlichen“ Rechte der Einzelnen selbst nicht mehr Gegenstand der Verhandlung sein können.

Die Rückkehr einer identitären Lesart des „Volkes“ war in den vergangenen Jahren nicht nur auf die Öffentlichkeit, Demonstrationen und Parlamentsreden beschränkt. Sie hat sogar schon begonnen, in die Verfassungsrechtsprechung einzusickern. Insbesondere in der Visegrád-Gruppe in der Europäischen Union (Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn) lässt sich in den letzten Jahren ein Verfassungswandel beobachten, der diese Lesart der Volkssouveränität sogar zur offiziellen Rechtsdoktrin erhebt.11 Auf dieser Grundlage wurde in Ungarn 2011 eine neue Verfassung installiert. Sie begreift das Volk weiterhin als verfassungsgebende Gewalt, ordnet es aber mit eindeutig definierter Substanz, Geschichte und religiöser Orientierung der Verfassung vor. Die Verfassungsidentität des neuen „Grundgesetzes“ gilt als „Grundwert“, der „nicht aus der Verfassung hervorgeht“, sondern nur von ihr „anerkannt“ wird (Körtvélyesi/Majtényi 2018: 1735). Das siebte Änderungsgesetz, das das Parlament im Jahr 2018 beschlossen hat, hat diese Argumentationslinie nochmal explizit gemacht: „Wir halten daran fest, dass der Schutz unserer Identität, die in unserer historischen Verfassung verwurzelt ist, die grundsätzliche Verpflichtung des Staates ist.“12

Ähnliche identitäre Neudefinitionen spielen auch in anderen Verfassungsdiskursen der Visegrád-Gruppe eine herausgehobene Rolle. Die Verfassungsgerichte beanspruchen für sich, eine Identitätskontrolle vorzunehmen, d.h. zu überprüfen, inwieweit einfache Gesetze, aber auch die Bindung an Europa- und Völkerrecht mit der unterstellten Volksidentität vereinbar sind, so etwa das slowakische Verfassungsgericht im Jahr 2010, das tschechische Verfassungsgericht im Jahr 2011 und das ungarische Verfassungsgericht im Jahr 2016.13 Dabei übernehmen sie in ihren Urteilen eine Argumentationsfigur, die auch das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf das Europarecht angewendet hatte.14 Auch das Bundesverfassungsgericht hatte angenommen, dass eine Verfassungsidentität vorliegt, die nicht durch das Europarecht überlagert werden darf. Die Verfassungsentwicklungen in der Viségrad-Gruppe verschärfen diese Tendenzen noch, indem sie von einer Volksidentität ausgehen, die einen kategorischen Vorrang der nationalen Verfassung vor Europa- und Völkerrecht genießen soll. So hält der ungarische Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung 2016 fest: „Der Verfassungsgerichtshof stellt fest, dass die konstitutionelle Selbst-Identität Ungarns ein fundamentaler Wert ist, der nicht vom Grundgesetz geschaffen wurde – sie wird vom Grundgesetz nur anerkannt. Deshalb kann die Verfassungsidentität nicht durch einen internationalen Vertrag ausgesetzt werden.”15

In der Öffentlichkeit und der Forschungslandschaft hat sich vorschnell der Eindruck verfestigt, dass es sich bei diesen Tendenzen um eine vulgäre Mehrheitstyrannei handelt, in der sich die Verknüpfung von Demokratie und Recht auflöst (Scheppele 2018: 548, Landau 2018). Das Recht, so die Annahme, sei dem Populismus vollkommen äußerlich. Er setze auf das politische Entscheiden von Mehrheiten und insbesondere auf Plebiszite. Bei einer genaueren Betrachtung ergibt sich ein nuancierteres Bild. Denn die Lesart der Volkssouveränität, wie sie für den rechten Populismus typisch ist, stellt ja gerade nicht Prozesse der Mehrheitsbildung in den Mittelpunkt, sondern eine vorgängige Identität. Zudem spielt der Schutz von individuellen Rechten weiterhin eine wichtige Rolle. So orientierte sich die amerikanische Tea-Party – diejenige Organisation, die die Partei der Republikaner systematisch für eine populistische Politik öffnete – an einer auf liberalen Rechten basierenden Interpretation der US-Verfassung. Sie will die freiheitliche Substanz der US-Verfassung, wie sie angeblich in den Gründerjahren der USA vorgeherrscht haben soll, gegen eine extensive Rechtsprechung des Supreme Court genauso wie gegenüber politischen Steuerungsansprüchen verteidigen. Eine der führenden intellektuellen Stichwortgeber der Tea-Party Bewegung, Elizabeth Price Foley, resümiert:

„Die Anhänger der Tea-Party glauben, dass der beste Weg, um den Sinn der Verfassung zu erhalten, darin besteht, sie in auf eine ‚originalistische Weise‘ zu interpretieren. Wenn man mit der Sprache der Verfassung konfrontiert ist, die Gegenstand unterschiedlicher Interpretationen ist […], dann ist die beste Interpretation diejenige, die am ehesten zum Sinn passt, den die Amerikaner ihr zugeschrieben haben, die die Sprache der Verfassung ursprünglich ratifiziert haben“ (Foley 2012: 169).16

Die Tea Party strebt die Rückkehr zu den Prinzipien eines „limited government“, einer „begrenzten Regierung“ an, die die unveräußerlichen Rechte der Einzelnen schützt. Dabei figuriert sie die Volksidentität als Gesamtheit vereinzelter Selbstunternehmer, deren unveräußerliche Rechte durch die Verfassung gegen politische Eingriffe zu schützen sind. Die Tea-Party-nahe Kampagne „Save the constitution – read it!“ empfahl den Bürgern gar „täglich die Verfassung zu studieren“ und kleine „pocket constitutions“ sichtbar im Auto zu positionieren.17

Bei Lichte betrachtet ist im identitären Verständnis der Volkssouveränität, das vorgibt, klare Grenzen zu ziehen und die Ordnung wiederherzustellen, eine eigene destabilisierende Dynamik angelegt: Wer einmal in die eindeutige Identität eingewilligt hat, die sich rigide von allen Anderen abgrenzt, muss überall Feinde und Verunreinigungen vermuten, gegen die es sich zu schützen gilt. Der Sozialpsychologe Klaus Theweleit hat dies in seinen Studien ausgeleuchtet: Das Verhältnis zu den gefährlichen Anderen lässt sich bis auf das unmittelbare Körperverhältnis der Einzelnen zurückzuverfolgen. Wenn sich das „Volk“ als Kollektivkörper rigide gegen Durchlässigkeit abdichtet, tritt auch bei den Individuen eine Verpanzerung des eigenen Körpers ein. Theweleit hat in seinen Analysen der autoritären Transformation der 1920er und 1930er Jahre die Briefwechsel rechter Schriftsteller, Politiker und Militärs zum Ausgangspunkt gewählt. Er arbeitet aus einer Untersuchung dieser Berichte über das eigene Gefühlsleben, über die Verarbeitung von Kriegserlebnissen und über die Alltagskommunikation heraus, wie eine solche Verpanzerung entsteht. Die Hauptsorge der Soldaten bezog sich auf ihren Männerkörper, der sich immerzu vor den unkontrollierbaren Körpern der Anderen ängstigte (Theweleit 1980: 311 ff.). Es waren vor allem die Frauenkörper, die diese Gefahr repräsentierten. Die Furcht vor sogenannten Flintenweibern, vor modernen, selbstbewussten Frauen der Arbeiterbewegung oder Zigeunerinnen verbreitete sich. Was sie nicht kontrollieren oder auf Distanz halten konnten, nahmen die verpanzerten Männer als unmittelbare Bedrohung wahr. Dass die neueren rechtspopulistischen Bewegungen die Grenzen zwischen Männern und Frauen verteidigen, ist vor diesem Hintergrund nicht erstaunlich. Dabei geht es nicht vordringlich um die Abwehr einer anderen Meinung, erst recht nicht um Moral oder eine Kritik des politisch Korrekten. Bei der Verteidigung des Mann-Seins und des Patriarchats werden jene Verpanzerungen mobilisiert, die die moderne Gesellschaft immer wieder aufs Neue hervorbringt. Das Versprechen nach Sicherheit hinter den eigenen Mauern und verpanzerten Körpern unterläuft sich vor diesem Hintergrund allerdings zwangsläufig selbst. Der Identitätszwang trifft auf die veränderbaren Grenzen zwischen den Staaten, zwischen oben und unten, innen und außen, Männern und Frauen. Die Folge ist ein ständiger Aufprall zwischen rigidem Anspruch und einer sich ständig verändernden Gesellschaft. Indem der rechte Populismus diesen Aufprall immer wieder zu Gunsten seines Identitätszwangs auflösen muss (alles andere würde ja das Volk zersetzen), kann er zur Veränderbarkeit der bestehenden Grenzen nur ein verdrängendes Verhältnis aufbauen, das sich im Zweifel bis zur Gewalt gegen die Anderen steigert. Dann findet ein weiterer twist statt: Statt der gewünschten Stabilität und den klaren Verhältnissen setzt eine Destabilisierungsspirale ein. Die Gesellschaft wird zum Schauplatz einer Dauerbewegung, die überall nach möglichen Feinden und Gegnern Ausschau hält. Der Anspruch, wieder geordnete Verhältnisse zu schaffen, schlägt in das genaue Gegenteil von Ruhe und Ordnung um.

Hält man sich diese Zusammenhänge vor Augen, stellt die rechtspopulistische Lesart der Volkssouveränität das Terrain bereit, auf dem die angemahnten twists stattfinden. Einerseits schließt sie an die kommunikative Selbstreferenz des politischen Systems an (Volkssouveränität), andererseits setzt sie eine autoritäre Transformation in Gang. Das kennzeichnende Merkmal besteht darin, diesen Manövrierspielraum zwischen „demokratischem“ Widerstand gegen die Eliten und einer neo-faschistischen Dynamik voll auszunutzen und ihn offen zu halten. Gerade die oft diffus oder krude erscheinende Kommunikation der neuen Rechten zeichnet sich dafür verantwortlich, dass sie mit ihren Unterscheidungen bis in die gesellschaftliche Mitte und im gesamten Meinungsspektrum einen gewichtigen Einfluss ausübt: Statt von Beginn an präzise zu bestimmen – wie es historisch etwa bei faschistischen Bestrebungen oft der Fall war –, worin der gesellschaftliche „Gegner“ besteht („jüdisch-bolschewistische Weltverschwörung“ etc.), folgen die Bewegungen heute eher einer kommunikativen Anreiztechnik, um die Zangenverschwörung zwischen gefährlichen Unterklassen und Eliten durchzuspielen. Sie fragen: Gibt es nicht doch einen Zusammenhang zwischen Angela Merkels Selfies und den Flüchtlingsbewegungen? War es nicht doch eine bewusste „Einladung“, um die Bevölkerung „auszutauschen“? Wie soll es eigentlich überhaupt noch weitergehen, wenn jede Meinungsäußerung unter „Rassismusverdacht“ steht? Diese Kommunikationsanreize, die über die sozialen Medien verbreitet werden, entfalten eine enorme Schlagkraft. Denn sie verstricken das Publikum in einen angeleiteten Überlegungs- und Rechercheprozess „von unten“. Die Aktivisten finden die insinuierte Antwort an ihren Rechnern selbst, variieren sie oder gleichen sie mit der eigenen Erfahrungs- und Lebenswelt ab.

Zumindest in der Zeit von 2015 bis 2018 waren die Annahmen des rechten Populismus so vorherrschend, dass sowohl politische Kräfte der Mitte und der Linken als auch die mediale Berichterstattung ihre Kategorien und Unterscheidungen übernahmen. Entgegen der Selbstinszenierung der Rechten als „Opfer“ des medialen Mainstreams, erreichten die prägenden Unterscheidungen (nicht zwangsläufig ihre politischen Antworten) eine eigene Diskurshegemonie. Eine solche Vorherrschaft (Hegemonie) besteht dann, wenn ein verallgemeinerter Deutungshorizont zu beobachten ist.18 Er legt das jeweilige Problem fest, das politisch anzugehen oder zu lösen gilt, und bestimmt, welche Unterscheidungen dabei zu treffen sind. Für eine solche Situation ist kennzeichnend, dass auch die jeweils anderen und teilweise sogar gegnerischen politischen Kräfte in den Grundtenor der Problembeschreibung einstimmen. Das muss nicht heißen, dass sie Vorschläge oder das dahinterstehende umfassende Weltbild übernehmen, aber sie erkennen die prägenden Unterscheidungen für sich als leitend an. Um dies an einem Beispiel zu verdeutlichen: Der Protestantismus wird nicht vorherrschend, wenn alle Katholiken und Muslime zu überzeugten Protestanten werden und ihre eigenen Glaubensgemeinschaften auflösen. Er erlangt dann „Hegemonie“, wenn Katholiken und Muslime damit beginnen, die Grundprobleme des Protestantismus anzuerkennen, beispielsweise die Rolle der Schrift, die Beziehungen des Einzelnen zu Gott o. Ä., und von dort aus ihren Glauben bestimmen. Es ist das entscheidende Merkmal der Vorherrschaft, dass sie sich über ein weit verästeltes zivilgesellschaftliches Netzwerk erstreckt, in dem durchaus auch Platz für abweichende Meinungen bleibt.

Für die Diskurshegemonie des rechten Populismus in der Zeit nach 2015 war nicht nur der Aufstieg der AfD prägend, sondern insbesondere, dass selbst vormals linke oder liberale Kräfte damit begannen, den Deutungshorizont der Rechten zu ihrem Modell zu machen. So bemühte einer der Initiatoren der vieldiskutierten Internetseite „Aufstehen“, deren Unterstützer sich teilweise der gesellschaftlichen Linken zurechneten, genau jene Unterscheidung zwischen der scheinbar ohnmächtigen „deutschen Gesellschaft“ und einem Bündnis zwischen Angela Merkels Grenzpolitik und den Geflüchteten. In seinem Buch zum Populismus schrieb der Initiator Bernd Stegemann: „Aus diesem Grund war die (Nicht-) Entscheidung von Angela Merkel im Sommer 2015 ein politischer Fehler. Indem sie das Primat der Handlung preisgab, sendete sie nicht nur ein Signal an die Flüchtenden dieser Welt, sich nach Deutschland aufzumachen, sie sendete auch in die deutsche Gesellschaft, dass wir der Migration hilflos ausgeliefert sind“ (Stegemann 2017: 125). Die angebliche Entscheidung für die Grenzöffnung (die es so freilich nie gegeben hat, da man sich an Recht und Gesetz hielt und die Grenzen eben nicht einfach so schloss, wie es andere europäische Staaten getan haben) und die Bündnisbildung von Angela Merkel, den Flüchtlingen und den kosmopolitischen Eliten – genau auf dieser Grundlage überführte die AfD die Unterscheidung zwischen Volk und Eliten schrittweise in die Unterscheidung zwischen dem Volk und den Anderen. Die Souveränität des deutschen Volkes wird von einer geschickten Zangenverschwörung zwischen „oben“ (Merkel, kosmopolitische Eliten) und ganz „unten“ (Geflüchtete) schrittweise zersetzt.

Am deutschen Beispiel lässt sich dieses Wechselspiel aus Widerstand und identitärer Dynamik gut nachvollziehen: Einerseits hat der rechte Populismus eine zunehmend neo-faschistische Wende genommen. Die AfD wandelte sich schrittweise von einer rechtsliberalen Professorenpartei mit EU-kritischem Profil zu einer Partei der neuen Rechten, in der völkische und geschichtsrevisionistische Positionen eine dominante Stellung einnehmen (Quent 2019). Andererseits verfolgt der rechte Populismus auch in der BRD eine „demokratische“ Mobilisierungsstrategie und beansprucht, zentrale Verfassungsprinzipien zu verteidigen. In einem Mitschnitt des „Bürgerdialogs“, den die Stadt Dresden im Jahre 2018 organisiert hat, lässt sich diese Widerstandsrhetorik gut aufzeigen. Auf dem Podium nahm unter anderem der Schriftsteller Uwe Tellkamp teil. Er initiierte die „Erklärung 2018“, in der Intellektuelle, Politiker und Schriftsteller vor „illegaler Masseneinwanderung“ warnen. In seinen Wortbeiträgen auf dem Dresdner Podium bedient er eine geradezu verfassungspatriotische Position. Er verteidigt die Meinungsfreiheit und Gewaltenteilung: „Das Grundprinzip der Gewaltenteilung, der auch eine Kanzlerin Merkel unterliegt, ist bis heute verletzt.“19 Im Parlament fehle eine wirkliche Opposition, so Tellkamp, die die Regierung effektiv kontrolliere. Aus dem Publikum meldet sich der Rechtsintellektuelle Götz Kubitschek zu Wort, der das „Institut für Staatspolitik“ und einen daran angebundenen Verlag betreibt. Statt über die konservative Revolution zu sprechen, der er anhängt, bemüht er ein Herangehen, das man eigentlich eher von Vertretern der Basisdemokratie gewohnt war. Die Meinungsfreiheit, so Kubitschek, werde nicht „in der Mitte der Gesellschaft verteidigt“ , sondern „immer an ihren Rändern“, „immer dort, wo Leute für sich in Anspruch nehmen etwas zu sagen, was so noch keiner gesagt hat“.20 Sodann passt Kubitschek dieses Lob der anarchischen Öffentlichkeit in ein populistisches Framing ein: Die Meinungsbildung würde durch eine „Zivilgesellschaft“ beherrscht, die nichts anderes als „so ein breites Bündnis aus unglaublich mächtigen Lobbygruppen und Institutionen“ sei.21 Er plädiert dafür, gesellschaftliche Grundsatzfragen wieder aufzurufen und den Konflikt um sie zu vertiefen: „Sind sie nicht der Meinung, dass der Riss, der durch die Gesellschaft geht, unbedingt sein muss? Alles muss auf den Tisch. Was ist Wir, was Nicht-Wir. Wem gehört unsere Solidarität, wem gehört sie nicht (…) Ich bin strikt dafür, dass der Riss noch tiefer wird, dass die Sprache noch deutlicher, noch konkreter wird.“22


3. „Alles muss auf den Tisch“: Autoritäre Transformation

Was ist eigentlich gegen die Graswurzelbeiträge der neuen Rechten einzuwenden, zumal sie ja vorgeben, „nur“ die Gewaltenteilung einzufordern und eine effektive Opposition gegen „Merkel“ herbeizuführen? Kann man nicht einmal offen über alles sprechen und ist das „Volk“ 1989 nicht dafür auf die Straße gegangen? Das Problem besteht darin, dass das vordergründige Plädoyer für die vielfältige Öffentlichkeit mit der autoritären Transformation einhergeht. Kubitschek verbreitet mit seinem Verlag nicht die Schriften von Jürgen Habermas oder basisdemokratischer Anarchisten, sondern vertreibt Bücher, die zu Aktionen gegen den „großen Bevölkerungsaustausch“ aufrufen. Das Ziel besteht in einer konservativen Revolution, die sich auf ein „deutsches“ Wir stützt und eine Vielzahl der hier Lebenden ausschließt und ihnen ihre Rechte abspricht. Die von den Medien oft als „Bürgerproteste“ verharmlosten Aktionen – sei es bei PEGIDA oder die jüngeren Demonstration gegen die Pandemie-Politik der Bundesregierung – greifen vorhandenen Unmut in der Gesellschaft auf, sie bilden sich aber nicht einfach „spontan“ in der Bürgergesellschaft, sondern sind von rechten Kadern durchsetzt und organisiert. Man wird sich darauf einstellen müssen, dass solche rechten Öffentlichkeiten in den nächsten Jahren durch die Institutionalisierung der AfD in Politik und Gesellschaft mit Mitarbeiterstellen, Stiftungsbüros und Förderprogrammen eher zunehmen werden.

In diesem Sinne muss tatsächlich „alles auf den Tisch“ (Kubitschek). Man sollte bei der Analyse des rechten Populismus insgesamt nicht hinter die Einsichten der historischen Faschismusanalysen zurückfallen. Es geht dabei nicht um eine Moralisierung, sondern um die nüchterne, analytische Einsicht, dass die Kombination aus liberaler Demokratie, funktionaler Differenzierung und ökonomischer Machtkonzentration, wie sie für unsere Gesellschaft typisch ist, nicht nur eine regressive Verarbeitung sozialer Krisenerfahrungen hervorruft oder eine Verschiebung des Verhältnis von Recht und Demokratie zu eher „illiberalen“ oder „kollektiven“ Ausdrucksformen;23 vielmehr bleibt auch die Möglichkeit der autoritären Transformation erhalten.24 Die Erfahrungen der 1920er und 1930er Jahre weisen darauf hin, dass in „populistischen Momenten“ eine Offenheit eintritt, in der Demokratie und Volkssouveränität folgenreich „umschlagen“ können. Bei der autoritären Transformation, die in den 1920er und 1930er Jahren zu beobachten war, handelte es sich nicht einzig um eine Ideologie, die sich in den Köpfen der Menschen verallgemeinerte, um dann die politische Macht auf demokratischer Grundlage zu erlangen. Eher griffen die faschistischen Bewegungen die strukturellen Krisenphänomene und Bewusstseinsformen in der Gesellschaft auf und politisierten sie völkisch. Der Begriff des Faschismus fällt in diesem Sinne gerade kein moralisches Urteil über das Denken von Menschen, sondern dient als analytischer Begriff. Er kennzeichnet einen Entwicklungsweg, der die bisherigen Grundlagen der liberalen Gesellschaftsordnung unter ihrer Dauerbewegung begräbt. Die konservative Rechte der 1920er Jahren, die sich nachträglich mit der Selbstetikettierung als konservative Revolutionäre von historischer Schuld reinwaschen wollten, zielten darauf, die präsidentielle Komponente in der Weimarer Verfassung zu stärken. Ihr Ziel bestand noch zu Beginn der 1930er Jahre in einem, „autoritären Liberalismus“ (Heller 1992). Nicht zuletzt Carl Schmitt fertigte die einschlägigen staatsrechtlichen Gutachten und Lehrmeinungen an. Eine entparlamentarisierte Demokratie und eine bürgerlich-liberale Gesellschaftsverfassung (mitsamt dem Schutz von subjektiven Rechten auf Erwerb und Eigentum) sollten mit einer präsidentiellen Verfassung des Politischen verbunden werden. Doch dann fand der schon eingeführte Umschlag statt. Der autoritäre Liberalismus löste sich vollends von rechtlicher Bindung, und ließ die Trennung von Staat und Gesellschaft hinter sich. So war der Weg für einen „Maßnahmestaat“ frei, der den unmittelbaren Willen der jeweiligen Funktionseliten exekutierte, ohne an das Recht gebunden zu sein:

„Der politische Sektor des Dritten Reichs bildet ein rechtliches Vakuum. Dies schließt nicht aus, dass innerhalb seines Apparats eine gewisse Ordnung und Kalkulierbarkeit des Verhaltens seiner Funktionäre in Erscheinung tritt. Es fehlt jedoch in diesem Sektor eine auf publizierten und daher generell verbindlichen Normen basierende Regelung des Verhaltens seiner Behörden und sonstiger Exekutivorgane. Im politischen Sektor des Dritten Reichs gibt es weder ein objektives noch ein subjektives Recht, keine Rechtsgarantien, keine allgemein gültigen Verfahrensvorschriften und Zuständigkeitsbestimmungen – kurzum, kein auch die Betroffenen verpflichtendes und berechtigendes Verwaltungsrecht. In diesem politischen Sektor fehlen die Normen und herrschen die Maßnahmen. Daher der Ausdruck „Maßnahmestaat““ (Fraenkel 2012: 55).

Dieser Umschlag in den faschistischen Maßnahmestaat, wie ihn der Politikwissenschaftler Ernst Fraenkel in dieser Passage charakterisierte, beruhte maßgeblich auf einer identitären Kontraktionsdynamik, die wir schon herausgearbeitet hatten. Die Lösung der Maßnahme aus dem Recht und die Verewigung des rechtlichen Ausnahmezustands, den sich die Nationalsozialisten am Ende der Weimarer Republik nicht zufällig als Hebel ausgewählt hatten, um die Macht dauerhaft zu ergreifen, stützten sich auf die Annahme, dass eine „primäre Einheit der Volksgenossen“ gegeben ist, die auf „biologischer Formung“ beruht (ebd.: 188). Fraglos knüpfte auch der Faschismus an die Impulse der Machtunterworfenen an. Er wies durchaus eine populistische Dimension auf, indem er eine „plebejischen, rebellische, von antikapitalistischen Stimmungen erfüllte Bewegung“ gegen die Eliten in Gang setzte (Bauer 1972: 139). Der praktische Ausdruck der Elitenkritik war der Antisemitismus. Er ermöglichte es, die ausschlaggebende Unterscheidung (Volk/Machtblock) zu einer Verschwörungstheorie umzuarbeiten, an deren Ende die Unterscheidung Volk/die Anderen stand. Damit wurde eine Bewegung in Gang gesetzt, die ständig neue „Feinde“ identifizierte, die mit möglichst unmittelbaren „Maßnahmen“ durch den politischen Apparat auszulöschen waren. In Anlehnung an Thomas Hobbes’ Unterscheidung zwischen dem Staatszustand, den er in seinem Leviathan entwirft, und dem Bürgerkriegszustand, den Hobbes – als Gegenbild – in seinem Buch Behemoth analysiert, kennzeichnete Franz L. Neumann diesen Umschlag des autoritären Staates in ungebundene Willkür. Während der Leviathan die Gesellschaft „nicht ganz und gar verschlinge“ und seine Herrschaft weiterhin „rational“ rechtfertige, sei der Faschismus als ein Behemoth zu charakterisieren, der die Herrschaft des Gesetzes vollends verdrängt (Neumann 1984: 531).25 Wer die Rolle und Funktion des Populismus betrachtet, muss diese Möglichkeit – der Umschlag in eine faschistische Option, des Leviathans in den Behemoth – zumindest berücksichtigen. Dies ist kein moralisches Urteil, sondern folgt schlicht aus dem, was wir heute über die Transformationsprozesse politischer Ordnungen wissen. Der rechte Populismus ist in vielen Fällen nicht selbst schon faschistisch, aber eine angemessene, historisch informierte Betrachtung muss darauf hinweisen, dass weiterhin die Möglichkeit einer Transformation besteht, die aus dem Horizont der rechtlich gebundenen Volkssouveränität heraustritt.


4. Ausblick: Autoritärer Liberalismus in und nach der Pandemie

Es wird zu analysieren sein, wie der Rechtspopulismus weiter zwischen demokratischer Widerstandsrhetorik und neo-faschistischer Dynamisierung manövriert. Die Corona-Pandemie seit dem Frühjahr 2020 hat das Mobilisierungsumfeld erneut verschoben: Das rechtspopulistische Spektrum geht auf die Straße und demonstriert gegen den vermeintlichen „Ausnahmezustand“, der sich im Zuge der Pandemie-Bekämpfung eingestellt haben soll. Die jüngeren Bewegungen bemühen ein weiteres Mal keine völkische, sondern eine ausdrückliche Verfassungspolitik. Die „Bewegung-Widerstand 2020“ etwa verteilte im Mai Ausgaben des Grundgesetzes auf der Straße und versammelte sich unter dem Slogan „Nicht ohne unsere Verfassung“.26 Anselm Lenz und Batseba N’Diaye stellten ihre Mobilisierung zu den Demonstrationen gar als „größte Verfassungskundgebung der Welt“ dar:27 Die Bewegung stehe für das „Grundgesetz“ und gegen die „Vergewaltigung unserer Rechte“ durch die Regierung. Doch bei Lichte betrachtet war bei diesem „Widerstand“ ein weiteres Mal der autoritäre Liberalismus am Werk: Man appellierte an die „Freiheitsrechte“ der Einzelnen, die Nicht-Intervention des Staates in den Feldern der Gesundheitspolitik oder bestand heroisch darauf, den eigenen Körperpanzer nicht mit Masken abzudecken. Die Folgen für die verletzbaren Teile des „Volkes“ und die Lebenssituation der „classes populaires“ geraten aus dem Blickfeld.

Es könnte sein, dass dies erste Anzeichen für eine nächste Etappe des rechten Populismus sind. Nimmt man die Herangehensweise der jüngeren Proteste auf, dann scheint überall dort, wo bestehende Handlungsoptionen der etablierten Mittelschichten und Eliten verändert oder eingeschränkt werden, ein antidemokratischer Ausnahmezustand am Werk zu sein. Diese Rhetorik, die an die amerikanische Tea-Party erinnert, mag für die „alte“ staatszentrierte und ordnungsliebende Rechte in Europa noch ungewohnt sein. Sie könnte aber als Reaktionsweise auf den anstehenden ökologischen Umbau der Gesellschaft eine zentrale Ressource darstellen. Denn aus dieser Perspektive müssen die Transformation unserer Lebensweise und die veränderten oder gar eingeschränkten Handlungsoptionen der Einzelnen stets eine verfassungsfeindliche Freiheitseinschränkung darstellen. Dann avancieren Diesel, Nackensteak und Herrenwitze zu Symbolen für den freiheitlichen Widerstand gegen eine vermeintlich totalitäre Verbotskultur.

Dieses Herangehen trifft die (neo-)liberale Gesellschaftsformation an ihrem schwächsten Punkt. Sie ist über alle politischen Lager hinweg in den letzten Jahrzehnten einem Freiheitsverständnis gefolgt, das die Anzahl von Identitäten, Konsummöglichkeiten oder Lebensformen zum Gradmesser von „Freiheit“ geadelt hat.28 Die republikanische Alternative zu diesem Marktmodell ist in Vergessenheit geraten: Dass nicht die schiere Anzahl der Optionen entscheidend ist, sondern die faktische Möglichkeit, die gesellschaftlichen Bedingungen, in denen sich diese Optionen überhaupt erst herstellen, kollektiv auszugestalten (Weniger kann mehr sein). Erst wenn die Gesellschaft dieses republikanische Erbe wiederentdeckt und für die globalisierte Gegenwart mit ihren Herausforderungen respezifiziert, ist sie dem autoritären Liberalismus nicht mehr schutzlos ausgeliefert. Es wäre darüber hinaus der Ausgangspunkt, um Zusammenhalt und kollektive Selbstwirksamkeit jenseits einer gewaltschwangeren Volksgemeinschaft herzustellen. Nicht der Verzicht aufs „Wir“, sondern seine zeitgemäße Neukonstitution drängt sich auf. Als historische Inspirationsquelle könnten diejenigen antifaschistischen Strategien dienen, die im Europa und den USA seit der Mitte der 1930er Jahre in Gang gesetzt wurden. Breite populare Allianzen und nicht zuletzt Franklin D. Roosevelts „New Deal-Politik“ wollten aus der faschistischen Welle herausführen. Dabei verknüpften sie die Verteidigung demokratischer Errungenschaft mit einer durchaus populistischen Kritik an geronnener Macht in Staat und Gesellschaft und setzten eine Neuordnung des Wirtschaftens in Gang. Es bleibt abzuklären, was es bedeuten würde, diesen Manövrierspielraum unter den Bedingungen der globalen Herausforderungen wie Klimawandel, Digitalisierung oder Migration zu erneuern und ihn voll auszunutzen. Der Populismus der neuen Rechten wird sich jedenfalls dauerhaft nicht mit dem bloßen Lob von Werten, Prinzipien oder Vielfalt, sondern nur mit einem popularen politischen Projekt aushebeln lassen.


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1Zur Vielgestaltigkeit des Populismus: Canovan 1981, Goodwyn 1978, Hermet 2001, Dupuy 2002, Smith 2015, Rosanvallon 2020, Möller 2020.

2Ähnlich: Colliot-Thélène 2014: 13, Puhle 1986: 13, Laclau 1981: 44, Vorländer 2011.

3Vgl. grundlegend zur Annahme einer kommunikativen Selbstreferenz des politischen Systems, Luhmann 2002: 69 ff.

4Grundlegend zur diesem Typ der „strukturellen Koppelung“ von Recht und Politik in der Verfassung: Luhmann 1990: 180.

5Zu diesem Paradox: Loughlin/Walker 2007, Böckenförde 1986, Möller 2016, Teubner 2016, Fischer-Lescano 2012.

6Dies eröffnet eine ganze Diskussion um den „plebeijischen“ Charakter des Populismus und sein Verhältnis zu Klassenkonflikten vgl. dazu: Vergara 2020, Kempf 2020, Vatter 2012.

7Insofern ist die Unterstellung, es gäbe gesellschaftliche Themen, die vernachlässigt wurden, und jetzt wieder repräsentiert werden, ergänzungsbedürftig. Die Populismen übernehmen keine nur explorative Funktion auf der Ebene von „Themen“, denn das könnten auch andere politische Bewegungen, etwa sozialdemokratische, konservative, liberale, grüne oder zentristische Parteien: Der Populismus spielt durch die jeweiligen Themen ein Gegenmachtprojekt durch, das sich bis auf die Grundlagen des Gemeinwesens (Volkssouveränität) erstreckt – erst das macht ihn „populistisch“.

8Björn Höcke, Alternative für Deutschland, Speech at PEGIDA-demonstration in Dresden, 17.2.2020, https://www.youtube.com/watch?v=Qm-83CdMkrs, Min 21:00 ff.

9Vgl. ebda., Min 38:00 ff.

10Vgl. https://www.youtube.com/watch?v=zMsR4grTlsQ.

11Grundsätzlich zum Rechtspopulismus in Mittel- und Osteuropa: Kim 2020.

12Vgl. the Fundamental Law of Hungary: http://www.kormany.hu/download/f/3e/61000/TheFundamentalLawofHungary_20180629_FIN.pdf

13Slowakei: Decision II. ÚS 501/2010; Tschechien: Decision Pl. ÚS 5/12 31 January 2012; Ungarn: Decision 22/2016, insbes. Rd. 54; vgl. die Aufarbeitung bei Kovács 2017: 1709 ff.

14Bezüge u. a. auf das Lissabon-Urteil des BVerfG: Decision 22/2016, Rd. 43 ff.

15Decision 22/2016, Rd. 67.

16Zur Rolle des „Originalismus“ in der Verfassungsinterpretation: Haltern 1998: 245 ff.; vgl. zu den Konturen eines solchen „autoritären Liberalismus“ klassisch: Heller 1992.

17Zit. nach Schmidt 2011: 538; vgl. auch zum neueren Einfluss des Rechtspopulismus auf die Rechtsprechung in der BRD: Fischer-Lescano 2020.

18Vgl. als „Kombination von Zwang und Konsens“, Gramsci 1991: H. 13, §37, 1610.

19https://www.youtube.com/watch?v=xlFUi0Zbr-g, 34:30 Min.

20https://www.youtube.com/watch?v=u8TrevOZW9k, 15:30 ff.

21Ebda.: 18:10 ff.

22Ebda.

23Vgl. zu den Veränderungsspielräumen konstitutioneller Demokratien: Wihl 2019, Michelsen 2019.

24Klassisch: Fraenkel 2012, Neumann 1967.

25Neumann kritisiert allerdings Fraenkels Dualismus aus Maßnahme- und Normenstaat als zu schwach: „Wir teilen diese Ansicht (Fraenkels Doppelstaat – der Verf.) deshalb nicht, weil wir meinen, dass es in Deutschland ein Reich von Recht und Gesetz nicht gibt, obwohl Tausende von berechenbaren technischen Regeln vorhanden sind“ (ebd.: 541).

26https://www.youtube.com/watch?v=0lzJwFp8Kcw.

27https://www.youtube.com/watch?v=8gkjmLWPgXs

28Zur ausführlichen Aufarbeitung und Kritik eines solchen Freiheitsverständnis: Schink 2019: 41 ff.



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Der Autor

Kolja Möller ist promovierter Politikwissenschaftler und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Politikwissenschaften der TU Dresden.

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