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Menschenrechte und Gesundheit
zeitschrift für menschenrechte 2/2015
Die staatlichen Pflichten, die sich aus dem Menschenrecht auf Gesundheit ergeben, werden inzwischen weit gefasst und diskutiert. Soll der Staat wirklich im Namen der Gesundheit menschenrechtlich verpflichtet sein, die Freizeit- und Lebensgewohnheiten der Menschen zu steuern? Und wenn ja, wie weit soll er dabei gehen? Oder geht es bei dem Menschenrecht auf Gesundheit nicht doch eher darum, dass der Staat nicht selbst die Gesundheit der Menschen beeinträchtigt und die Menschen vor gesundheitsschädlichen Eingriffen schützt? Oder bezieht sich das Menschenrecht auf Gesundheit vor allem auf eine angemessene medizinische Versorgung, die weltweit unzähligen Menschen verwehrt bleibt? Tatsächlich ist das Menschenrecht auf Gesundheit komplex und vielschichtig – und bedarf dringend der Konkretisierung. In diesem Heft werden die völkerrechtlichen Grundlagen und die inhaltlichen Grundzüge des Menschenrechts auf Gesundheit aus juristischer, politischer und philosophischer Sicht darlegt und die daraus entstehenden staatlichen Pflichten umrissen. Die Beiträge beschäftigen sich u.a. mit der medizinischen Versorgung von Migrantinnen und Migranten ohne legalen Aufenthaltsstatus und mit der sozial ungleichen Verteilung von Gesundheitschancen und Erkrankungsrisiken in Deutschland sowie mit der Rechtsprechung zum Menschenrecht auf Gesundheit in Argentinien. In einem Forums-Beitrag pocht der Geschäftsführer von medico international auf öffentliche Verantwortung und skizziert – am Beispiel Südafrikas – die Bedeutung menschenrechtlichen Empowerments und der solidarischen Begleitung der Betroffenen in der Praxis. Außerdem enthält das Heft ein Interview mit dem UN-Sonderberichterstatter zum Menschenrecht auf Gesundheit, Dainius Pūras.
Die staatlichen Pflichten, die sich aus dem Menschenrecht auf Gesundheit ergeben, werden inzwischen weit gefasst und diskutiert. Soll der Staat wirklich im Namen der Gesundheit menschenrechtlich verpflichtet sein, die Freizeit- und Lebensgewohnheiten der Menschen zu steuern? Und wenn ja, wie weit soll er dabei gehen? Oder geht es bei dem Menschenrecht auf Gesundheit nicht doch eher darum, dass der Staat nicht selbst die Gesundheit der Menschen beeinträchtigt und die Menschen vor gesundheitsschädlichen Eingriffen schützt? Oder bezieht sich das Menschenrecht auf Gesundheit vor allem auf eine angemessene medizinische Versorgung, die weltweit unzähligen Menschen verwehrt bleibt? Tatsächlich ist das Menschenrecht auf Gesundheit komplex und vielschichtig – und bedarf dringend der Konkretisierung. In diesem Heft werden die völkerrechtlichen Grundlagen und die inhaltlichen Grundzüge des Menschenrechts auf Gesundheit aus juristischer, politischer und philosophischer Sicht darlegt und die daraus entstehenden staatlichen Pflichten umrissen. Die Beiträge beschäftigen sich u.a. mit der medizinischen Versorgung von Migrantinnen und Migranten ohne legalen Aufenthaltsstatus und mit der sozial ungleichen Verteilung von Gesundheitschancen und Erkrankungsrisiken in Deutschland sowie mit der Rechtsprechung zum Menschenrecht auf Gesundheit in Argentinien. In einem Forums-Beitrag pocht der Geschäftsführer von medico international auf öffentliche Verantwortung und skizziert – am Beispiel Südafrikas – die Bedeutung menschenrechtlichen Empowerments und der solidarischen Begleitung der Betroffenen in der Praxis. Außerdem enthält das Heft ein Interview mit dem UN-Sonderberichterstatter zum Menschenrecht auf Gesundheit, Dainius Pūras.
21,80 €