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Proteste und Menschenrechte
zeitschrift für menschenrechte 1/2018
Proteste gehören dazu. Sie sind fester Bestandteil zivilgesellschaftlichen Engagements für die Menschenrechte. Unzählige Beispiele lassen sich weltweit dafür finden, wie Menschen gegen soziale und politische Missstände aufbegehren und – der Sache nach oder ausdrücklich – menschenrechtliche Ansprüche erheben. Die Erfahrungen von Unterdrückung und Not, verbunden mit dem Emanzipationsstreben benachteiligter oder aufstrebender gesellschaftlicher Gruppen, sind eine wesentliche Triebkraft für menschenrechtlichen Protest. Ob solche Proteste wiederum als legitim und legal erachtet oder verunglimpft, verboten und unterdrückt werden, sagt viel über den freiheitlichen Charakter von Politik und Gesellschaft aus. Die vorliegende Nummer der zfmr widmet sich einigen ausgesuchten Aspekten von Protesten. Im Schwerpunktteil geht Oliver Eberl zunächst (ideen)geschichtlich der Frage nach, ob ziviler Ungehorsam Ausdruck von Volkssouveränität ist, und weist beide als gegenläufige Prinzipien der Legitimation politischen Protests aus. Hank Johnston, einer der führenden US-Forscher zu sozialen Protestbewegungen, behandelt die komplexen Interaktionen zwischen Opposition und Regierung in autoritären Regimen. Diese bilden eigene Arenen, mit einer großen Vielfalt an Akteuren, Motiven und Handlungsrepertoires, die sich von Demokratien erheblich unterscheiden (was oft übersehen wird). Dabei legt der Autor den Fokus auf weniger offensichtliche Formen des Protestes. Es folgen zwei Beiträge aus juristischer Perspektive: Angelika Adensamer und Maria Sagmeister setzen sich mit dem polizeilichen Umgang mit Protest (Protest Policing) und den ihn flankierenden Rechtsnormen auseinander – allgemein und mit Blick auf die Rechtslage in Österreich. Bei der Ausweitung von Polizeibefugnissen, vor allem im Versammlungsrecht, ist aus ihrer Sicht äußerste Vorsicht geboten. Der südafrikanische Verfassungsrechtler Pierre de Vos wiederum untersucht, wie in seinem Land das so wichtige Recht, friedlich zu protestieren, gegen andere Rechtsgüter abgewogen werden kann. Als Anwendungsfall dienen ihm dortige studentische Proteste. Anna Antonakis und Henda Chennaoui beleuchten die Protestdynamik in Tunesien sieben Jahre nach der dortigen Revolution. Den Schwerpunkt legen sie hierbei auf von Frauen geleitete Proteste auf lokaler Ebene. Der Hintergrundteil enthält drei praxisbezogene Beiträge. Adriana Kessler stellt zunächst das Instrument der strategischen Prozessführung vor, das auch von nichtstaatlichen Menschenrechtsorganisationen in Deutschland zusehends genutzt wird. Über den vor Gericht verhandelten Einzelfall hinaus sollen mittels solcher Prozesse gesellschaftliche Veränderungen angestoßen werden. Der Familiennachzug von Flüchtlingen dient der Juristin als Anwendungsbeispiel. Die Politologin Anna Vogel nähert sich anschließend dem Twitter-Phänomen Donald Trump und fragt danach, inwieweit dieser in seinen Tweeds von rechtspopulistischer Rhetorik Gebrauch macht. Abschließend gibt Sarah Lincoln einen Überblick über Hintergrund, Verlauf und Bedeutung der Verhandlungen bei den Vereinten Nationen über ein mögliches Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten. Der Forumsteil der Zeitschrift steht diese Mal im Zeichen der 68er Proteste in Deutschland. Wir haben Hauke Brunkhorst, Micha Brumlik und Gertrud Koch zur Rolle der Menschenrechte während der 68er-Proteste befragt. Katrin Kinzelbach knüpft abschließend in ihrer Tour d`Horizon implizit an die von Hank Johnston aufgeworfene Frage nach dem oppositionellen Handlungsrepertoire in autoritären Regimen an. Die Politikwissenschaftlerin mahnt an, die im internationalen Menschenrechtsaktivismus verbreitete Heroisierung inhaftierter politischer Häftlinge zu überdenken. Protestierende verlören mitunter nicht nur die Köpfe der Protestbewegung, sondern bekämen auch deutlich die Risiken des eigenen Handelns vor Augen geführt.
Proteste gehören dazu. Sie sind fester Bestandteil zivilgesellschaftlichen Engagements für die Menschenrechte. Unzählige Beispiele lassen sich weltweit dafür finden, wie Menschen gegen soziale und politische Missstände aufbegehren und – der Sache nach oder ausdrücklich – menschenrechtliche Ansprüche erheben. Die Erfahrungen von Unterdrückung und Not, verbunden mit dem Emanzipationsstreben benachteiligter oder aufstrebender gesellschaftlicher Gruppen, sind eine wesentliche Triebkraft für menschenrechtlichen Protest. Ob solche Proteste wiederum als legitim und legal erachtet oder verunglimpft, verboten und unterdrückt werden, sagt viel über den freiheitlichen Charakter von Politik und Gesellschaft aus. Die vorliegende Nummer der zfmr widmet sich einigen ausgesuchten Aspekten von Protesten. Im Schwerpunktteil geht Oliver Eberl zunächst (ideen)geschichtlich der Frage nach, ob ziviler Ungehorsam Ausdruck von Volkssouveränität ist, und weist beide als gegenläufige Prinzipien der Legitimation politischen Protests aus. Hank Johnston, einer der führenden US-Forscher zu sozialen Protestbewegungen, behandelt die komplexen Interaktionen zwischen Opposition und Regierung in autoritären Regimen. Diese bilden eigene Arenen, mit einer großen Vielfalt an Akteuren, Motiven und Handlungsrepertoires, die sich von Demokratien erheblich unterscheiden (was oft übersehen wird). Dabei legt der Autor den Fokus auf weniger offensichtliche Formen des Protestes. Es folgen zwei Beiträge aus juristischer Perspektive: Angelika Adensamer und Maria Sagmeister setzen sich mit dem polizeilichen Umgang mit Protest (Protest Policing) und den ihn flankierenden Rechtsnormen auseinander – allgemein und mit Blick auf die Rechtslage in Österreich. Bei der Ausweitung von Polizeibefugnissen, vor allem im Versammlungsrecht, ist aus ihrer Sicht äußerste Vorsicht geboten. Der südafrikanische Verfassungsrechtler Pierre de Vos wiederum untersucht, wie in seinem Land das so wichtige Recht, friedlich zu protestieren, gegen andere Rechtsgüter abgewogen werden kann. Als Anwendungsfall dienen ihm dortige studentische Proteste. Anna Antonakis und Henda Chennaoui beleuchten die Protestdynamik in Tunesien sieben Jahre nach der dortigen Revolution. Den Schwerpunkt legen sie hierbei auf von Frauen geleitete Proteste auf lokaler Ebene. Der Hintergrundteil enthält drei praxisbezogene Beiträge. Adriana Kessler stellt zunächst das Instrument der strategischen Prozessführung vor, das auch von nichtstaatlichen Menschenrechtsorganisationen in Deutschland zusehends genutzt wird. Über den vor Gericht verhandelten Einzelfall hinaus sollen mittels solcher Prozesse gesellschaftliche Veränderungen angestoßen werden. Der Familiennachzug von Flüchtlingen dient der Juristin als Anwendungsbeispiel. Die Politologin Anna Vogel nähert sich anschließend dem Twitter-Phänomen Donald Trump und fragt danach, inwieweit dieser in seinen Tweeds von rechtspopulistischer Rhetorik Gebrauch macht. Abschließend gibt Sarah Lincoln einen Überblick über Hintergrund, Verlauf und Bedeutung der Verhandlungen bei den Vereinten Nationen über ein mögliches Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten. Der Forumsteil der Zeitschrift steht diese Mal im Zeichen der 68er Proteste in Deutschland. Wir haben Hauke Brunkhorst, Micha Brumlik und Gertrud Koch zur Rolle der Menschenrechte während der 68er-Proteste befragt. Katrin Kinzelbach knüpft abschließend in ihrer Tour d`Horizon implizit an die von Hank Johnston aufgeworfene Frage nach dem oppositionellen Handlungsrepertoire in autoritären Regimen an. Die Politikwissenschaftlerin mahnt an, die im internationalen Menschenrechtsaktivismus verbreitete Heroisierung inhaftierter politischer Häftlinge zu überdenken. Protestierende verlören mitunter nicht nur die Köpfe der Protestbewegung, sondern bekämen auch deutlich die Risiken des eigenen Handelns vor Augen geführt.
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