Zu "Georg Lohmann" wurden 6 Titel gefunden
Der Begriff und das Verständnis von Entwicklung sind seit Beginn der Entwicklungspolitik in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts umstritten, schon deswegen, weil es sich nicht nur um einen beschreibenden, sondern auch um einen wertenden Begriff handelt. Die Rede von „Entwicklung“ legt nahe, dass es „unterentwickelte“ Länder gibt, denen es gelingen soll, einen Entwicklungsprozess nachzuholen oder selbstständig zu vollziehen. Damit sind zwangsläufig normative Annahmen darüber verbunden, welche Zustände in einer Gesellschaft überwunden werden und wohin gesellschaftliche Veränderungen führen sollen. Zwar wurde der ursprünglich stark ökonomisch geprägte Entwicklungsbegriff im Laufe der Zeit um soziale, kulturelle, politische und ökologische Dimensionen erweitert. Doch sind das Primat der Wirtschaft und das Leitbild des Globalen Nordens nach wie vor wirkkräftig.Welche Rolle spiel(t)en Menschenrechte in der Entwicklungspolitik? Inwieweit haben Menschenrechte ihre historische Verengung auf weiße, wohlhabende, europäische Männer völlig überwunden und blinde Flecken in Bezug auf Gender, Klasse, Rassifizierung und Behinderungen umfänglich aufgedeckt? Welche Bedeutung kommt neben den bürgerlichen und politischen mittlerweile den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten zu und welche den Rechten auf Entwicklung und eine gesunde Umwelt? Und inwieweit spiegelt sich dies auch in der Politik allgemein und in der Entwicklungspolitik im Besonderen wider? Die Beiträge dieser Ausgabe greifen einzelne Aspekte heraus, die im engeren oder weiteren Sinne den Zusammenhang zwischen „Menschenrechten und Entwicklung“ betreffen.
Mit dem Fokus auf „Menschenrechte queer gelesen“ widmet sich das Schwerpunktthema der vorliegenden Ausgabe der zfmr einem immer noch zu wenig bearbeiteten, dabei kontroversen und an Bedeutung gewinnenden Thema. In den letzten Jahren konnten Bewegungen für die Rechte von LGBTIQ* ganz bemerkenswerte Erfolge erringen, und das nicht nur im „globalen Norden“: Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen wurden entkriminalisiert; es wurden Möglichkeiten für gleichgeschlechtliche Paare geschaffen, ihre Beziehungen zu institutionalisieren, mancherorts bis hin zur Öffnung der Ehe; die Anerkennung einer vom bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht abweichenden Geschlechtsidentität wird vielerorts nicht mehr von geschlechtsanpassenden Körpermodifikationen abhängig gemacht, manche Staaten gebieten, dass es bei der rechtlichen Kategorisierung des Geschlechts eine „dritte Option“ geben soll, und die Praxis der chirurgischen Zurichtung der Genitalien von intergeschlechtlichen Kindern wird zunehmend als unzulässig angesehen, wenn sie auch erst in ganz wenigen Staaten vollends verboten ist. Eine eigene UN-Konvention zum Schutz von SOGIESC-Menschenrechten – also solchen, die sich auf sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und -expression sowie geschlechtliche Charakteristika beziehen – scheint derzeit nicht realistisch. Dafür halten die Yogyakarta Prinzipien (aus 2007, mit einer Erweiterung aus 2017) fest, inwiefern die herkömmlichen Menschenrechte auch im Bereich von SOGIESC anwendbar sind, und im Jahr 2016 wurde ein Sonderberichterstatter der UN für diese Themen eingesetzt; aktuell hat Victor Madrigal-Borloz diese Position inne. Es gab aber auch Rückschläge, wie die Situation in Russland und in der Türkei, aber auch in Brasilien oder in den USA zeigt, wo für das Militär wieder ein „Transgender Ban“ eingeführt wurde. Und in Ungarn wurden die weitreichenden Ermächtigungen zur Bekämpfung der Verbreitung des Corona-Virus dafür missbraucht, die Möglichkeiten zu Änderung des geschlechtlichen Personenstands abzuschaffen. Die Aufsätze des vorliegenden Bandes widmen sich verschiedenen Aspekten des Themas und wollen damit nicht nur informieren und zum Nachdenken anregen, sondern auch eine weitere Befassung mit den einschlägigen Herausforderungen anstoßen.
Der Zusammenhang zwischen „Menschenrechten und Revolutionen“ steht auf der politischen Tagesordnung: In jüngster Zeit wurden wir Zeugen von Massenprotesten, Aufständen, Rebellionen und Revolutionen in der Ukraine, in Tunesien, Ägypten, Libyen oder Syrien, in denen der Bezug auf Menschenrechte mitunter eine zentrale, manchmal eine eher nebensächliche und – erstaunlich genug – gelegentlich auch gar keine Rolle spielte. In diesem Heft analysieren renommierte Autorinnen und Autoren verschiedenste menschenrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit jüngeren und länger zurückliegenden Revolutionen. James Ingram wendet sich zunächst aus Sicht der Politischen Philosophie den historischen „Wurzeln“ der Menschenrechte zu, die gemeinhin in den Revolutionen des 18. Jahrhunderts verortet werden. Jeanette Ehrmann kritisiert in ihrem Beitrag das akademisch gängige Bemühen, die Geschichte der Menschenrechte, ausgehend von der Amerikanischen und der Französischen Revolution, als einen linearen moralischen Fortschritt, bewirkt durch Europa und Nordamerika, zu präsentieren. Sie will dieses geläufige Narrativ der Menschenrechte korrigieren, indem sie die „verschwiegene“ Haitianische Revolution als wichtigen Bestandteil einer übergreifenden atlantischen Verfassungsrevolution ernst nimmt und damit ebenso als ein wirkmächtiges Gründungsmoment der politischen Moderne rekonstruiert. Mareike Krajewski geht der Frage nach, inwiefern sich am Beispiel „revolutionären Handelns“ ein grundlegendes Problem zeigt, das im Grunde jedes politische Handelns betrifft: die Frage, wie revolutionäres Handeln in langlebigere Institutionen umgesetzt werden kann, ohne die ursprünglichen Ideen zu verraten. Nabila Abbas untersucht die Rolle, welche der politische Bezug auf Menschenrechte im Rahmen der tunesischen Revolution 2010/2011 gespielt hat, und Georg Lohmann stellt in seinem programmatischen Text die Frage, ob die Verwirklichung der sozialen Menschenrechte eine Revolution und/oder Reformen erfordern würde.
Nahezu von Beginn an ist das moderne Menschenrechtsdenken von heftiger und teilweise auch hämischer Kritik begleitet gewesen. Als „Unsinn“ oder „unrealistisch“ wurden die Rechte von Kritikerinnen und Kritikern bezeichnet, die nicht an die Implementierung und Verrechtlichung oder gar an die Existenz dieser Rechte glaubten. Heute sind die Menschenrechte zwar verfassungs- und völkerrechtlich festgeschrieben, doch mindert dies nicht die Kritik. Dabei werden Fragen nach einem universellen Geltungsanspruch und der faktischen Umsetzung laut, ebenso wie Fragen konzeptioneller Problemstellungen einer Theorie der Menschenrechte. Die Beiträge in dieser Ausgabe befassen sich unter anderem mit der Ideengeschichte der Menschenrechte, mit einer historischen Sichtweise auf die Menschenrechtskritik, mit der Rhetorik zeitgenössischer Menschenrechtspolitik sowie dem Zusammenhang zwischen dem Anliegen der Menschenrechtskritik einerseits und einer wachsenden Popularität dezidiert politischer Konzeptionen der Menschenrechtsidee andererseits.
Die zfmr versteht sich als Forum, in dem aktuelle und offene Menschenrechtsfragen der sozialwissenschaftlichen Analyse und Reflexion zugeführt werden. Die Zeitschrift vertieft die Debatte um die Menschenrechte und die Menschenrechtspolitik in der Politikwissenschaft und in benachbarten Disziplinen. Die zfmr umfasst theoretisch wie empirisch fundierte Beiträge zur historisch-systematischen Entwicklung, zur Legitimation, Interpretation und Umsetzung sowohl der bürgerlich-politischen als auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte und schließt damit an den internationalen Menschenrechtsdiskurs an.
Menschenrechte geraten im Rahmen der Terrorismusbekämpfung immer weiter unter Druck. Nach dem 11. September 2001, den Terroranschlägen in Madrid (2004) und London (2005) haben Staatenvertreter weltweit das Thema ganz oben auf ihre politische Agenda gesetzt. Der thematische Bogen reicht dabei vom Umgang mit Terroraufrufen im Internet, den Möglichkeiten, die Finanzierung von Terrorakten zu unterbinden, über die Eindämmung von Sprengstoff- und Waffenhandel, das Aufdecken internationaler Terrornetzwerke, die Verhinderung von Terrorpropaganda bis hin zur Frage, wie legitim der „Krieg“ gegen den Terror ist. Viele Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung werden zwar durchgesetzt, gleichzeitig leiden jedoch grundlegende Freiheitsrechte der BürgerInnen darunter. Zentrale Fragen sind daher, ob Grund- und Freiheitsrechte angesichts einer terroristischen Bedrohung für Sicherheit und Leben eingeschränkt werden dürfen oder ob es sogar verursachte Ausnahmesituationen geben kann, in denen Folter von offizieller Seite als Mittel eingesetzt werden dürfte, um Menschenleben zu retten. Das Themenheft „Terrorismus und Menschenrechte“ geht den drängenden Fragen nach und lässt unterschiedliche Stimmen aus unterschiedlichen Disziplinen zu Wort kommen.