Zu "Rainer Huhle" wurden 5 Titel gefunden
Im vorherrschenden westlichen Menschenrechtsdiskurs galten die bürgerlich-politischen Menschenrechte lange Zeit als die eigentlichen Menschenrechte, während wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte oft eher als politische Ziele denn als „echte“ Rechte angesehen wurden. Doch inzwischen haben die lange Zeit vernachlässigten wsk-Rechte völkerrechtsdogmatisch und politisch immens an Bedeutung gewonnen und sind wichtiger Bestandteil des transnationalen Menschenrechtsdiskurses. Dies darf wiederum nicht dazu führen, dass den bürgerlichen und politischen Menschenrechten ihre Bedeutung a…
Mit dem Fokus auf „Menschenrechte queer gelesen“ widmet sich das Schwerpunktthema der vorliegenden Ausgabe der zfmr einem immer noch zu wenig bearbeiteten, dabei kontroversen und an Bedeutung gewinnenden Thema. In den letzten Jahren konnten Bewegungen für die Rechte von LGBTIQ* ganz bemerkenswerte Erfolge erringen, und das nicht nur im „globalen Norden“: Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen wurden entkriminalisiert; es wurden Möglichkeiten für gleichgeschlechtliche Paare geschaffen, ihre Beziehungen zu institutionalisieren, mancherorts bis hin zur Öffnung der Ehe; die Anerkennung einer vom bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht abweichenden Geschlechtsidentität wird vielerorts nicht mehr von geschlechtsanpassenden Körpermodifikationen abhängig gemacht, manche Staaten gebieten, dass es bei der rechtlichen Kategorisierung des Geschlechts eine „dritte Option“ geben soll, und die Praxis der chirurgischen Zurichtung der Genitalien von intergeschlechtlichen Kindern wird zunehmend als unzulässig angesehen, wenn sie auch erst in ganz wenigen Staaten vollends verboten ist. Eine eigene UN-Konvention zum Schutz von SOGIESC-Menschenrechten – also solchen, die sich auf sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und -expression sowie geschlechtliche Charakteristika beziehen – scheint derzeit nicht realistisch. Dafür halten die Yogyakarta Prinzipien (aus 2007, mit einer Erweiterung aus 2017) fest, inwiefern die herkömmlichen Menschenrechte auch im Bereich von SOGIESC anwendbar sind, und im Jahr 2016 wurde ein Sonderberichterstatter der UN für diese Themen eingesetzt; aktuell hat Victor Madrigal-Borloz diese Position inne. Es gab aber auch Rückschläge, wie die Situation in Russland und in der Türkei, aber auch in Brasilien oder in den USA zeigt, wo für das Militär wieder ein „Transgender Ban“ eingeführt wurde. Und in Ungarn wurden die weitreichenden Ermächtigungen zur Bekämpfung der Verbreitung des Corona-Virus dafür missbraucht, die Möglichkeiten zu Änderung des geschlechtlichen Personenstands abzuschaffen. Die Aufsätze des vorliegenden Bandes widmen sich verschiedenen Aspekten des Themas und wollen damit nicht nur informieren und zum Nachdenken anregen, sondern auch eine weitere Befassung mit den einschlägigen Herausforderungen anstoßen.
„Menschenrechte und das Volk“ lautet der – zugegebenermaßen – reißerische Titel des vorliegenden Hefts. Anlass für die Themenwahl sind aktuelle politische Bemühungen von Autokraten und Rechtspopulisten, sich als Vertreter des „echten Volkswillens“ zu gerieren und im Namen des Volkes demokratische und menschenrechtliche Prinzipien außer Kraft zu setzen. Wenn die Demokratie aber mit der reinen Mehrheitsherrschaft gleichgesetzt und „das Volk“ als homogen verstanden wird, dann besteht die Gefahr, dass all jene, die nicht zur politischen Mehrheit gehören, auch nicht das „echte“ Volk repräsentieren oder gar dazu gehören. Nur dann, wenn in einer durch Vielfalt geprägten Gesellschaft demokratische Freiräume grund- und menschenrechtlich verbürgt sind, wird von vornherein der gesamte demos eingebunden, einschließlich der gesellschaftlichen und politischen Minderheiten, die es in der Demokratie zu achten und zu schützen gilt. Nur dann ist auch ein Wechsel von politischen Mehrheiten möglich. Auf den Sinnzusammenhang von Demokratie und Menschenrechten gehen eingangs gleich zwei philosophische Beiträge ein. Stefan Kirste erachtet Demokratie nicht nur als ein objektives Staatsstrukturprinzip, sondern auch als ein subjektives Recht auf freie und gleiche Teilhabe an der politischen Selbstbestimmung. Bei seiner Begründung des „Menschenrechts auf Demokratie“ setzt der Rechtsphilosoph an der Menschenwürde an. In Abgrenzung zu Carl Schmitt und zu konservativen Positionen unternimmt Heiner Bielefeldt anschließend eine Grundsatzreflektion zum Zusammenhang von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten und weist diese – im Horizont der Kant‘schen Aufklärung – als ein komplexes Sinnganzes aus. Politisch daran anknüpfen kann der Appell von Ralf-Uwe Beck: „Mehr (direkte) Demokratie wagen in Zeiten des Rechtspopulismus“. Der Theologe und Bürgerrechtler sieht in direktdemokratischen Verfahren keine Gefahr für die Demokratie, sondern eine Möglichkeit, Vertrauen in die Demokratie zurück zu gewinnen. Der Rechtswissenschaftler Stefan Schlegel setzt sich anhand der Schweizer Volksinitiativen ebenfalls mit dem Verhältnis zwischen Demokratie und Menschenrechten auseinander und nimmt dabei die Friktionen zwischen neu geschaffenem Verfassungsrecht und den Grund- bzw. Menschenrechten in den Blick. Um Integration als Recht, Pflicht oder Ermächtigung geht es in dem Beitrag von Andreas Funke. Der Rechtsprofessor legt die rechtlichen Bestimmungen sowohl für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Integration als auch für die politische Integration von Ausländer*innen dar und unterzieht das Bayerischen Integrationsgesetz einer kritischen Analyse. Der abschließende Beitrag im Schwerpunkteil behandelt die Geschichtspolitik der polnischen Regierung, der es daran gelegen ist, den Patriotismus im Lande zu stärken und die Deutungshoheit über die Nationalgeschichte zu gewinnen. Kenntnisreich stellt der Historiker Andreas Mix die verschiedenen geschichtspolitischen Initiativen in den Kontext des gewandelten Geschichtsbildes seit der Systemtransformation 1989/90. Bezüge zu dem Schwerpunktthema weisen auch die Forumsbeiträge und der Tour d`Horizon auf. Christian Tomuschat setzt sich mit dem „Recht auf die Heimat“ auseinander. Verstanden als Bleiberecht am angestammten Wohnort, hat es dem Völkerrechtler zufolge einen festen Platz in der Architektur des Völkerrechts, selbst, wenn seine Durchsetzung zumeist an den vorherrschenden Machtkonstellationen scheitere. Im zweiten Forumsbeitrag legt Stefánia Kapronczay dar, inwiefern und warum in Ungarn unter nationalistischen Vorzeichen die zivilgesellschaftlichen Freiräume zu schwinden drohen. Der Tour d`Horizon von Nadja Kutscher wiederum zeigt auf, wie im rechten Demografie-Diskurs rassistische und anti-feministische Narrative genutzt werden, um auf ein angebliches Aussterben des deutschen Volkes aufmerksam zu machen. Der Hintergrundteil enthält, wie üblich, zwei Beiträge außerhalb des Schwerpunktthemas. Rainer Huhle zeichnet die Entwicklung des modernen Menschenrechtsschutzes nach und setzt sich dabei mit dem publizistischen und wissenschaftlichen Trend auseinander, die Menschenrechte zu kritisieren und ihr geschichtliches Ende zu prophezeien. Der zweite Hintergrundbeitrag befasst sich mit dem Menschenrecht auf Bildung. Michael Krennerich zeigt auf, wie die menschenrechtliche Perspektive den Blick für Bildungsprobleme auch in Deutschland schärfen kann.
Diese Ausgabe der Zeitschrift für Menschenrechte befasst sich mit dem Zusammenhang zwischen Menschenrechten und Gewalt. Mit vielfältigen Sichtweisen auf die Entstehung und Entwicklung der Menschenrechte und analysiert unter anderem anhand verschiedenen Konflikte und Menschenrechtsverletzungen wird der vielschichtige und enge Zusammenhang zwischen den Menschenrechten und Gewalt beleuchtet. So lassen sich die Menschenrechte als allgemeine Antwort auf eine Vielzahl konkreter Gewalt- und Unrechtserfahrungen verstehen, die aus den historischen Erfahrungen durch die Nazi-Herrschaft und den Zweiten Weltkrieg entstanden sind.
Die zfmr versteht sich als Forum, in dem aktuelle und offene Menschenrechtsfragen der sozialwissenschaftlichen Analyse und Reflexion zugeführt werden. Die Zeitschrift vertieft die Debatte um die Menschenrechte und die Menschenrechtspolitik in der Politikwissenschaft und in benachbarten Disziplinen. Die zfmr umfasst theoretisch wie empirisch fundierte Beiträge zur historisch-systematischen Entwicklung, zur Legitimation, Interpretation und Umsetzung sowohl der bürgerlich-politischen als auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte und schließt damit an den internationalen Menschenrechtsdiskurs an.