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Menschenrechte und Migration
zeitschrift für menschenrechte 2/2014
Ihrem normativen Anspruch nach sind Menschenrechte universal gültig, d. h. sie sollen für alle Menschen gelten – überall und jederzeit. Die traurige Realität jedoch sieht anders aus. Trotz aller Fortschritte, die seit der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 weltweit erzielt wurden, ist es um die globale Verwirklichung des universalen Geltungsanspruchs der Menschenrechte immer noch schlecht bestellt. Millionen von Menschen auf der ganzen Welt wird der effektive Schutz ihrer Menschenrechte nach wie vor ganz oder teilweise verwehrt. Besonders schwierig ist die Situation für diejenigen, die aufgrund ihrer prekären, von Gewalt, Armut, Krankheit, Alter oder Verfolgung geprägten Lebensumstände in erster Linie auf den Schutz ihrer Menschenrechte angewiesen wären. Denn gerade ihnen bleibt dieser Schutz am häufigsten versagt. Die von den Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen regelmäßig veröffentlichten Zahlen lassen daran keinen Zweifel: Demnach leben etwa 1,4 Milliarden Menschen weltweit in extremer Armut, was bedeutet, dass sie mit weniger als 1,25 US-Dollar pro Tag auskommen müssen; über 1 Milliarde Menschen sind von Hunger betroffen; rund 700 Millionen Menschen haben keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Die Liste ließe sich fortsetzen. Angesichts dieser dramatischen, für die Betroffenen lebensbedrohlichen Umstände kann es nicht verwundern, dass sich jeden Tag aufs Neue Zehntausende von Menschen auf den Weg machen, um woanders eine bessere oder auch nur eine weniger schlimme Zukunft zu finden. Die meisten verlassen nicht freiwillig ihre Heimat, sondern erzwungenermaßen, weil sie aufgrund widriger Umstände für sich und ihre Familien keine Perspektive mehr sehen – ein Umstand, den Politiker, die in populistischer Weise von „Sozialtourismus“ sprechen, geflissentlich verschweigen. Ohnehin endet der Weg für die allermeisten Migrantinnen und Migranten nicht jenseits, sondern diesseits der Grenzen ihres Heimatlandes, weil ihnen die nötigen Ressourcen und Möglichkeiten für eine Ausreise fehlen. Sofern ihre Schicksale Eingang in die offiziellen Statistiken der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen finden, tun sie das unter dem Begriff der „Binnenmigration“. Anderen wiederum gelingt es, die für einen – legalen oder illegalen – Grenzübertritt notwendigen Mittel aufzubringen. Von dem Augenblick an, in dem sie das Territorium eines anderen Staates betreten, firmieren sie offiziell als Migrantinnen und Migranten. Sie sind es, um die es im Themenschwerpunkt des vorliegenden Heftes gehen soll.
Ihrem normativen Anspruch nach sind Menschenrechte universal gültig, d. h. sie sollen für alle Menschen gelten – überall und jederzeit. Die traurige Realität jedoch sieht anders aus. Trotz aller Fortschritte, die seit der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 weltweit erzielt wurden, ist es um die globale Verwirklichung des universalen Geltungsanspruchs der Menschenrechte immer noch schlecht bestellt. Millionen von Menschen auf der ganzen Welt wird der effektive Schutz ihrer Menschenrechte nach wie vor ganz oder teilweise verwehrt. Besonders schwierig ist die Situation für diejenigen, die aufgrund ihrer prekären, von Gewalt, Armut, Krankheit, Alter oder Verfolgung geprägten Lebensumstände in erster Linie auf den Schutz ihrer Menschenrechte angewiesen wären. Denn gerade ihnen bleibt dieser Schutz am häufigsten versagt. Die von den Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen regelmäßig veröffentlichten Zahlen lassen daran keinen Zweifel: Demnach leben etwa 1,4 Milliarden Menschen weltweit in extremer Armut, was bedeutet, dass sie mit weniger als 1,25 US-Dollar pro Tag auskommen müssen; über 1 Milliarde Menschen sind von Hunger betroffen; rund 700 Millionen Menschen haben keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Die Liste ließe sich fortsetzen. Angesichts dieser dramatischen, für die Betroffenen lebensbedrohlichen Umstände kann es nicht verwundern, dass sich jeden Tag aufs Neue Zehntausende von Menschen auf den Weg machen, um woanders eine bessere oder auch nur eine weniger schlimme Zukunft zu finden. Die meisten verlassen nicht freiwillig ihre Heimat, sondern erzwungenermaßen, weil sie aufgrund widriger Umstände für sich und ihre Familien keine Perspektive mehr sehen – ein Umstand, den Politiker, die in populistischer Weise von „Sozialtourismus“ sprechen, geflissentlich verschweigen. Ohnehin endet der Weg für die allermeisten Migrantinnen und Migranten nicht jenseits, sondern diesseits der Grenzen ihres Heimatlandes, weil ihnen die nötigen Ressourcen und Möglichkeiten für eine Ausreise fehlen. Sofern ihre Schicksale Eingang in die offiziellen Statistiken der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen finden, tun sie das unter dem Begriff der „Binnenmigration“. Anderen wiederum gelingt es, die für einen – legalen oder illegalen – Grenzübertritt notwendigen Mittel aufzubringen. Von dem Augenblick an, in dem sie das Territorium eines anderen Staates betreten, firmieren sie offiziell als Migrantinnen und Migranten. Sie sind es, um die es im Themenschwerpunkt des vorliegenden Heftes gehen soll.
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