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Barrierefreiheit – Erklärung zu nicht barrierefreien Inhalten



Das in weiten Teilen am 28. Juni 2025 in Kraft getretene Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) soll die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen fördern. Als Verlag sind wir einer der Adressaten des Gesetzes, das Regelungen zu E-Books, E-Readern und für den E-Commerce-Bereich enthält. Das BFSG setzt die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen um.

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, unsere E-Books und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr barrierefrei zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit für alle zu verbessern und bestehende Barrieren gemäß der geltenden Standards abzubauen.

Das BFSG sieht zwei Ausnahmen für alle Unternehmen vor. Die Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG und der Rechtsverordnung müssen nicht erfüllt werden, wenn deren Einhaltung zu einer grundlegenden Veränderung der Wesensmerkmale des Produkts oder der Dienstleistung oder zu einer unverhältnismäßigen Belastung der betreffenden Wirtschaftsakteure führen würde. (§§16, 17 BFSG).

Unser Verlag blickt auf eine 75-jährige Geschichte zurück. Auf unseren Websites bieten wir eine große Zahl von Fachbüchern und Materialien in digitaler Form im freien Zugriff und zum Kauf an. Dabei handelt es sich um hunderte von Publikationen, die über Jahrzehnte veröffentlicht wurden, darunter auch nicht barrierefreie PDFs. Es ist für uns aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, alle diese Publikationen in vollem Umfang barrierefrei aufzubereiten. Deshalb werden wir in naher Zukunft kein komplett barrierefreies Angebot anbieten können (unverhältnismäßige Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102; § 17 BFSG).

Insbesondere unsere Unterrichtsmaterialien beinhalten authentische Quellen, Grafiken und Arbeitsvorschläge, die auf ein eigenständiges Verständnis der Materialien durch Schüler*innen abzielen. Eine barrierefreie Gestaltung dieser Publikationen würde eine grundlegende Veränderung der Wesensmerkmale des Produkts darstellen, weshalb diese von uns angebotenen Materialien nicht allen Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG entsprechen (§16 BFSG).

Die Spezifikationen zur Barrierefreiheit unserer digitalen Produkte sind im entsprechenden Hinweisfeld beim jeweiligen Titel in unserem Webshop ausgewiesen. Mit dem Hinweis „Barrierefrei: entspricht den Vorgaben der PDF/UA 1“ versehene E-Books haben eine Barrierefreiheitsprüfung durchlaufen und bestanden. Sie erfüllen die ISO-Norm 14289-1:2012-07 und orientieren sich an den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG). Diese definieren die technischen Anforderungen an barrierefreie PDF-Dokumente.

Auch nicht als barrierefrei ausgewiesene Titel erfüllen grundsätzlich die folgenden Kriterien:

  • navigierbares Inhaltsverzeichnis (Liste 196, Code 11)
  • logische Lesereihenfolge eingehalten (Liste 196, Code 13)
  • Sprachkennzeichnung vorhanden (Liste 196, Code 22)
  • Inhalt auch ohne Farbwahrnehmung verständlich dargestellt (Liste 196, Code 25)
  • hoher Kontrast zwischen Text und Hintergrund (Liste 196, Code 26)

Bei Fragen zur Barrierefreiheit unseres Webshops, unseres Programms oder einzelner Publikationen sprechen Sie uns gerne an: info@wochenschau-verlag.de