Kann man die Gleichstellung der Geschlechter messen?

Die Gleichstellung der Geschlechter ist erklärtes Ziel internationaler Abkommen, wie der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW, und zahlreicher Demokratieförderungsprogramme. Um Antworten auf die Frage zu generieren, ob die Gleichstellung der Geschlechter weltweit und in einzelnen Ländern zunimmt, und um internationale Vergleiche zwischen einzelnen Ländern zu ermöglichen, werden vermehrt spezifische Indizes verwendet. Dieser Beitrag entwickelt durch konzeptionelle Überlegungen und empirische Befunde eine kritische Perspektive auf Indizes, wie den UNDP Gender Inequality Index. Hierfür wird zunächst die Entwicklung der Indizes vorgestellt und, aufbauend auf bestehender Literatur, auf konzeptionelle Probleme verwiesen. In einem weiteren Schritt erweitern wir die konzeptionelle Kritik durch eine empirische Diskussion der Indizes und ihrer Aussagen zum (Nicht-)Anstieg von Geschlechtergleichstellung im postrevolutionären Tunesien. Wir zeigen, dass die Indizes zwar teilweise ein grobes Abbild der Gleichstellungssituation und ihrer rechtlichen Dimension liefern, jedoch wenig über die gesellschaftlichen und sozialen Veränderungen aussagen. Aus Sicht von tunesischen Frauen- und Menschenrechtsorganisationen ist fraglich, ob Frauen auch über die formal-rechtliche Ebene hinaus spürbar mehr Gleichstellung erfahren.


Is gender equality measurable? A critical discussion of gender equality indexes and their statements on post-revolutionary Tunisia: The promotion of gender equality has become a chief priority in development and democratic aid in the aftermath of the UN Women’s Rights Convention. To provide answers to the question of whether gender equality has increased in particular countries and around the globe, and to enable international comparisons, international organizations rely on specific gender equality indexes. This contribution develops a critical perspective on indexes such as the UNDP’s Gender Inequality Index through conceptual and empirical discussion. Building on the available literature, we first introduce the indexes and the critique of them. Then, we extend the common critique through an empirical discussion of the indexes and their statements about post-revolutionary Tunisia. We show that the indexes provide a rough picture of the stagnant gender situation and its juridical dimension, but claim that they fail to capture socio-economic aspects and gaps between constitutionally guaranteed rights and common juridical practices. Tunisian gender activists thus question whether there has been progress towards gender equality in Tunisia after 2011.


1. Einleitung

WissenschaftlerInnen, PolitikerInnen und PraktikerInnen der Menschenrechtspolitik, Entwicklungszusammenarbeit und Demokratieförderung schenken Fragen der Gender Equality zunehmend große Aufmerksamkeit (Sundström et al. 2017: 321). Internationale Vereinbarungen wie die Frauenrechtskonventionen (CEDAW) oder die Verankerung von Gender Equality in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (UNDP) haben maßgeblich dazu beigetragen. Daneben wird in der Entwicklungsforschung instrumentell auf die positiven Auswirkungen verwiesen, die politische und gesellschaftliche Repräsentation von Frauen auf wirtschaftliche Entwicklung und Demokratisierung habe. Frauen gelten hier aufgrund ihrer sozialen Erfahrungen als gemeinschaftsorientierter und weniger anfällig für Korruption und Vetternwirtschaft (Branisa et al. 2010: 11 f.). Aus normativer Perspektive ist Gender Equality und Empowerment für Frauen hingegen ein intrinsisches Ziel und bedarf keiner instrumentellen Rechtfertigungen.

Mit wachsendem Interesse in Wissenschaft und Praxis stellt sich auch zunehmend die Frage, ob man Fortschritte in der Gleichstellung der Geschlechter messen kann. Implizit scheint sie meist positiv beantwortet zu werden – 1995 fügte das UNDP dem Human Development Index eine geschlechtssensible Dimension hinzu: Mit dem Gender-Related Development Index (GDI) und dem Gender Empowerment Index (GEM) entstanden die ersten Indizes zur Messung von Gender (In)Equality auf globaler Ebene. Neben Zuspruch erfuhren die Indizes jedoch auch Kritik für eklatante methodische Schwächen.1 In der Folge entstand eine Fülle alternativer genderbezogener Indizes, die jedoch wiederum Kritik entfachten.

Einerseits sehen viele AkademikerInnen und PraktikerInnen, die sich zu der Menschenrechts- oder Demokratieförderungsgemeinschaft zählen, in der Entwicklung von geschlechtsspezifischen Indizes einen Fortschritt (King 2017: 12). Sie versprechen sich konkrete Rückmeldungen zum Erfolg ihrer Arbeit oder, allgemeiner gefasst, Antworten auf die Frage, ob die Gleichstellung der Geschlechter weltweit und in einzelnen Ländern zunimmt, sowie die Möglichkeit, international Vergleiche zwischen einzelnen Ländern zu ziehen. Die bestehende Literatur zu geschlechtsspezifischen Indizes reflektiert diesen Umstand: Sie ist kaum an politische Theorien angebunden und Debatten zur Effektivität der Indizes finden primär in Publikationsorganen statt, die an der Schnittstelle von Theorie und Praxis anzusiedeln sind (Beneria/Permanyer 2010). Hier finden sich meist kritische Stimmen. Das heißt, dass man, einerseits von der Messbarkeit von Gender Equality ausgeht, jedoch, andererseits, die verfügbaren Indizes nach wie vor als defizitär ansieht.

Dieser Beitrag möchte von einer kritisch-qualitativen Position aus die vorhandene Diskussion zu geschlechtsspezifischen Indizes erweitern. Wir halten es für entscheidend, dass Indizes zur Messung von Gender Inequalities der Mehrdimensionalität und Komplexität dieses Phänomens Rechnung tragen und argumentieren deshalb gegen eine extreme Simplifizierung der Indizes. Darüber hinaus plädieren wir dafür, mit den gewonnenen Daten kritisch-reflektiv umzugehen und empfehlen WissenschaftlerIinnen, zusätzliche Daten durch qualitative Methoden zu gewinnen (Kühner et al. 2013: 8). Nur durch solch ein duales Vorgehen kann man zu belastbaren Aussagen über den Fort- oder Rückschritt bezüglich Gender Equality gelangen.

Wir entwickeln unser Argument wie folgt: Zunächst stellen wir die wichtigsten Indizes und ihre konzeptionellen Probleme vor. Dabei bauen wir auf bestehender Literatur auf und ordnen diese ein. In einem weiteren Schritt erweitern wir die konzeptionelle Kritik durch eine empirische Diskussion der Indizes und ihrer Aussagen zum (Nicht-)Anstieg von Gender Equality im postrevolutionären Tunesien. Wir haben dieses Beispiel gewählt, da in Tunesien zwar (verfassungs-)rechtliche Fortschritte erzielt wurden, diese jedoch weiter in die Rechtspraxis übersetzt werden müssen und teils konservativen Geschlechterbildern entgegenstehen. Damit ist Tunesien ein komplexes Beispiel. Wir zeigen, dass die Indizes zwar ein grobes Abbild der Gleichstellungssituation und ihrer rechtlichen Dimension liefern, jedoch wenig über die gesellschaftlichen und sozialen Veränderungen oder lokale Auffassungen von Gleichberechtigung aussagen. Außerdem leiten wir Bedingungen für aussagekräftigere Indizes ab. Im Schlusswort fassen wir unser Argument zusammen.


2. Gender Indizes – in der Kritik

Trotz einer Vielzahl von Indizes widmet sich die jüngste wissenschaftliche Auseinandersetzung nur einer begrenzten Auswahl an Gender-Indizes. Auf diese Auswahl werden auch wir uns in der folgenden Analyse beschränken, außerdem berücksichtigen wir ausschließlich Indizes, die weiterhin aktualisiert werden und auf Gender Inequality fokussiert sind.

In Reaktion auf die Kritik am GDI und GEM brachte das UNDP (2010) einen Nachfolger, den Gender Inequality Index (GII), heraus. Dieser erfasst 160 Länder und misst weniger Gender Inequality als vielmehr die sozioökonomischen Verluste, die für ein Land durch Gender Inequality entstehen (Klasen 2017: 14). Er beinhaltet drei Sub-Indizes: 1. „Reproductive Health“; 2. „Empowerment“ und 3. „Labour Market“. Die erste Komponente misst Müttersterblichkeit sowie Mutterschaften im Jugendalter und beruht auf der Annahme, dass hohe Werte auf diskriminierenden Praktiken, wie beispielsweise der Schließung von Kinderehen, beruhen (Permanyer 2013: 23). Die Erfassung von Empowerment in Form von höherer Schulbildung und parlamentarischer Repräsentation ist zwar ein nachvollziehbares, aber auch sehr grobes Kriterium (Permanyer 2013: 3), das in erster Linie Frauen erfasst, die der Elite angehören. Die dritte Komponente misst den Anteil von Frauen, die sich am Arbeitsmarkt beteiligen, sei es durch Erwerbstätigkeit oder durch die aktive Suche nach Arbeit (UNDP 2018: 41). Tunesien erreichte im Jahr 2017 einen relativ niedrigen und damit relativ positiven GII-Wert von 0,298 (UNDP 2019). Wie bereits gesagt, werden mittels dieses Ergebnisses Länder und die in ihnen entstehenden Wohlfahrtsverluste aufgrund von Gender Inequality vergleichbar. So landet Tunesien auf Rang 63 von 160.

Der Global Gender Gap Index (GGGI) wurde 2006 vom World Economic Forum (WEF) herausgebracht und erfasst 149 Länder. Der GGGI erfasst Gender Inequalities in den Bereichen Partizipation und Chancen auf ökonomischer Ebene; Bildung; politisches Empowerment; Gesundheit und Überleben. Damit umfasst der GGGI eine weitere Kategorie und arbeitet auch mit deutlich mehr Indikatoren. So wird politisches Empowerment anhand von parlamentarischer Repräsentation und des Anteils an weiblichen MinisterInnen und Regierungsoberhäuptern gemessen. Anders als bei dem GII ist Bildung nicht der Empowerment-Komponente zugeordnet, sondern stellt eine eigene Kategorie dar. Auf gesundheitlicher Ebene werden statt reproduktiver Gesundheit die erwarteten Lebensjahre bei guter Gesundheit und die Anzahl an weiblichen Neugeborenen bzw. die Anzahl von Abtreibungen von weiblichen Föten gemessen. Im Gegensatz zum GII umfasst die ökonomische Komponente auch geschlechtsbedingte Lohnunterschiede.

Es werden drei grundlegende Unterschiede zwischen GII und GGGI deutlich: Erstens versucht der GGGI, Gender Inequality direkt zu erfassen. Zweitens arbeitet der GGGI mit mehr Indikatoren. Drittens werden, ergänzend zu quantitativen Aussagen, auch qualitative Daten berücksichtigt. Der erste Punkt lässt sich an unserem Fallbeispiel Tunesien verdeutlichen: Tunesien erreicht im Jahr 2018 einen GGGI-Wert von 0,648 auf einer Skala von Null bis Eins. Je höher der Wert, desto kleiner der Gender Gap in dem jeweiligen Land; schließlich definiert der GGGI den Gender Gap als das Ausmaß geschlechtsbasierter Unterschiede zwischen Mann und Frau. In Tunesien ist der Gender Gap demnach bereits zu 64,8 Prozent geschlossen (World Economic Forum 2018: 11). Interessant ist, dass sich das Ergebnis auch insofern von dem des GII unterscheidet, als Tunesien im GGGI nur auf Rang 119 von 149 kommt, obwohl der GGGI sogar deutlich weniger Länder erfasst. Insofern schneidet Tunesien in den beiden Indizes recht unterschiedlich ab.

Dass rechtliche Dimensionen nicht erfasst werden, stellt jedoch eine fundamentale Schwäche des GII und des GGGI dar. Besonders deutlich wird dies bei der Analyse des Abschneidens von Saudi-Arabien im GII: Da Frauen in Saudi-Arabien in der Regel ein hohes Maß an Gesundheitsversorgung und Bildung zuteil wird, schneidet Saudi-Arabien in diesem Index mit Rang 50 (von 160) recht gut ab. Dies weist auf deutliche Mängel im GII hin, da Saudi-Arabien wie kaum ein anderes Land für enorme gesellschaftliche und rechtliche Diskriminierungen der Frau bekannt ist.

Ein Index, der diese rechtlichen und gesellschaftlichen Diskriminierungen zu erfassen sucht, ist der unregelmäßig veröffentlichte Social Institutions and Gender Index (SIGI). Er wurde von dem OECD Development Center in Kooperation mit der Universität Göttingen im Jahr 2009 geschaffen. Im Dezember 2018 wurde er stark überarbeitet und deckt nun 120 Länder ab. Sein Fokus liegt auf der Entscheidungsmacht von Frauen und ihrem Status im Haushalt; der Kontrolle von Frauen und Mädchen über ihren Körper und Einstellungen gegenüber geschlechtsspezifischer Gewalt; dem Zugang von Frauen zu und der Kontrolle über entscheidende produktive und wirtschaftliche Ressourcen und Vermögenswerte; sowie dem Zugang von Frauen zum öffentlichen Raum, ihrer politischen Mitsprache sowie auf ihrer Beteiligung an allen Aspekten des öffentlichen Lebens. Zu diesen Komponenten erhebt der SIGI in erster Linie qualitativ (mittels 144 Fragen), ob rechtliche Diskriminierungen vorliegen. Hierbei wird auch erfasst, ob bestehende Frauenrechte durch diskriminierende Gewohnheiten und soziale Normen beziehungsweise durch traditionelle oder religiöse Praktiken und Regeln eingeschränkt werden (OECD Development Center 2019).

Somit präsentiert der SIGI einen völlig neuen Ansatz zum Messen von Gender Inequality, da er deren Ursachen zu erfassen versucht. Diese werden in den Geschlechterrollen vermutet, die das alltägliche Leben prägen (Branisa et al. 2010: 2). Diese Rollen entstünden in sozialen Institutionen, Traditionen, Bräuchen und kulturellen Praktiken sowie in formellen und informellen Regeln (ebd.: 4). Gerade soziale Institutionen bildeten die Grundlage der Machtverteilung zwischen Männern und Frauen in der Familie sowie im ökonomischen, sozialen und politischen Leben (ebd.). Unter PraktikerInnen, u. a. aus der Demokratieförderungsgemeinschaft, genießt der SIGI vergleichsweise hohes Ansehen (Nowack 2018: 10). Es bestehen zwei grundlegende Unterschiede zu den zuvor vorgestellten Indizes: Erstens misst der SIGI nicht auf Gender Inequality zurückzuführende ökonomische Verluste, sondern Ursachen von Gender Inequality und Frauenrechte. Zweitens werden deutlich mehr Indikatoren sowie eine Vielzahl von qualitativen Daten erfasst. Mit der rechtlichen Gleichstellung erfasst der SIGI eine Dimension, die von den zuvor vorgestellten Indizes vernachlässigt wird. Im Fall Tunesiens zeigt der Index, dass Frauen weiterhin rechtlich diskriminiert werden und teilweise bestehende rechtliche Gleichstellung unzureichend in gesellschaftliche Realität überführt wurde. So landet Tunesien im SIGI 2019 in der Kategorie „Hohe Diskriminierung“ – mit Platz 107 von 120 schneidet das Land in diesem Index deutlich schlechter ab als in GII und GGGI.

Alle bestehenden Indizes zur Messung von Gender Inequality rufen Kritik hervor. Wir werden im Folgenden konzeptionelle Kritikpunkte aus quantitativer und kritisch-qualitativer Perspektive hervorheben, welche die Beantwortung der Frage nach der Möglichkeit der Messbarmachung von Gender Inequality berühren.

Ein vielschichtiger Kritikpunkt, auf den sich quantitativ und qualitativ arbeitende ForscherInnen verständigen können, betrifft die verwendete Datengrundlage, die Aussagekraft der Indizes sowie ihre Übersichtlichkeit und Transparenz (Hawken/Munck 2013: 819). Die relevanten Daten sind oft nicht über einen ausreichend langen Zeitraum oder für genügend Länder verfügbar, und besonders in Bezug auf Entwicklungsländer lückenhaft (Sundström et al. 2017: 321). Veränderungen innerhalb der Indizes, wie z. B. die Modifizierung von Indikatoren und Methodik, machen zeitliche Vergleiche zudem problematisch bis unmöglich. Außerdem wird besonders mit Blick auf GII und GGGI die Kombination verschiedener Dimensionen, wie z. B. Wohlfahrt und Empowerment (Klasen 2017: 3), oder absolut und relativ gemessenen Indikatoren (ebd.: 14), kritisiert. Diese Kombinationen führen dazu, dass z. B. im GII Industriestaaten wie Japan wesentlich besser abschneiden als Entwicklungsländer, da sie durch Leistungen im Gesundheitssektor die Müttersterblichkeit vergleichsweise niedrig halten (Permanyer 2013: 20 f.). Dennoch können in den Gesellschaften konservative Geschlechterbilder herrschen. Deshalb plädieren einige KritikerInnen beispielsweise für die Entfernung der Reproductive Health-Komponente aus dem GII, da dadurch der hohe Einfluss des BIP pro Kopf auf den GII verschwände (ebd.: 17).

VertreterInnen von quantitativen Verfahren und ÖkonomInnen fordern vor diesem Hintergrund eine Simplifizierung der Indizes. Gerade PraktikerInnen stünden vor großen Schwierigkeiten, die Ergebnisse für ihre Zwecke zu interpretieren (Permanyer 2013: 14, Klasen 2017: 15), da zu viele Komponenten erfasst würden (Klasen 2017: 7). Es sind neben einigen AkademikerInnen jedoch gerade auch PraktikerInnen, die von umfassenderen Indizes zunehmend überzeugt zu sein scheinen. So brachten zuletzt neben OECD und WEF (deren Indizes wir vorgestellt haben, s. o.) auch die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) und die Afrikanische Union (AU) umfangreiche, multidimensionale Indizes heraus.

Aus kritisch-qualitativer Perspektive ist der Forderung nach Simplifizierung somit entgegenzuhalten, dass Gender Inequality als multidimensionales Phänomen mit komplexen Ursachen zu verstehen ist. Möchte man es in seiner Gesamtheit darstellend erfassen oder gar messen, scheint es sinnvoll, absolute Indikatoren, wie z. B. das Vorhandensein essentieller Frauenrechte, und relative Indikatoren, wie z. B. der Anteil von erwerbstätigen Frauen im Vergleich zu Männern, zu erheben und zu kombinieren. Auch die weitere Berücksichtigung von Faktoren wie der regionalen, städtischen oder ländlichen Herkunft oder diversen ethnischen Zugehörigkeiten von Frauen wäre wünschenswert (Sundström 2017: 331). Dies gilt auch mit Blick auf den sozialen Hintergrund der Frauen, die in Parlamenten und in hohen Wirtschaftspositionen tätig sind. In den verfügbaren Indizes wird hauptsächlich die Situation dieser, der Elite angehörigen Frauen, erfasst (ebd.). Darüber hinaus ist aus kritischer Perspektive hervorzuheben, dass jeder der vorgestellten Indizes auf einem spezifischen Verständnis von Gender Inequality basiert, das über die Auswahl der zu messenden Indikatoren entscheidet, oder zu bestimmten Advocacy-Zwecken angefertigt wird. Wir werden auf weitere Problematiken in unserem Fallbeispiel eingehen.


3. Die Erfassung von Gender Inequality im postrevolutionären Tunesien

In der wissenschaftlichen und öffentlichen Debatte wird Tunesien oft in zweifacher Hinsicht als Ausnahmefall dargestellt (Benhadid 2017). Zum einen gilt Tunesien als Ursprungsland des sogenannten Arabischen Frühlings und als einziger Staat, in dem eine demokratische Transformation erfolgreich vollzogen wurde (Gana 2013). 2011 wurde das autokratische Regime von Zine el-Abidine Ben Ali gestürzt und 2014 wurde eine neue und demokratische Verfassung verabschiedet. Zudem wurden Parlamentswahlen abgehalten. Aufgrund von mehreren friedlichen Machtwechseln erscheint Tunesien in der Politikwissenschaft und Demokratieförderungsgemeinschaft mitunter sogar als konsolidierte Demokratie (Yardımcı-Geyikçi/Tür 2018: 789). Zum anderen gilt Tunesien als arabische Ausnahme, da bereits in den 1950er Jahren unter dem ersten autokratischen Herrscher im unabhängigen Tunesien, Habib Bourguiba, Säkularisierung und Frauenrechte gefördert wurden. 1956 kam es zur „Befreiung der Frau von oben“, als Bourguiba öffentlichkeitswirksam einer tunesischen Frau den Schleier abnahm (Interview 22. Januar 2019). Das von Bourguiba erlassene und vergleichsweise progressive Personenstandsrecht (1956) sowie eine progressive Bildungspolitik gehören zu den Gründen, warum in Tunesien mehr Frauen erwerbstätig sind als in anderen arabischen Staaten.

Trotz dieser „history of strong women’s rights“ (Hursh 2017: 306) und des Aktivismus von Frauenrechtsorganisationen auch schon zu autoritären Zeiten fanden infolge des Demokratisierungsprozesses und der Politisierung von säkularen und religiösen Identitäten auch in Bezug auf die Geschlechtergleichstellung Veränderungen statt (Weilandt 2019). Mit der neuen Verfassung von 2014 wurden die Rechte der Frau umfassend erweitert und die Gleichstellung der Geschlechter in der Verfassung verankert (Hursh 2017: 319). Damit besteht nun ein staatlicher Auftrag, die festgeschriebenen Frauenrechte zu schützen, zu stärken und zu erweitern, sowie für die Umsetzung von Chancengleichheit auf allen Ebenen zu sorgen. Genderparität in gewählten Versammlungen und die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen sind erklärte Ziele (Tunisia‘s Constitution of 2014 Art. 46).

Die verfassungsrechtliche Gleichstellung fand auch teilweise ihren Weg in die Gesetzgebung. Eine Reihe diskriminierender Gesetze wurde abgeschafft. Am 10. November 2015 wurde beispielsweise ein Gesetz verabschiedet, welches Frauen erlaubt, auch ohne Einverständnis des Vaters, mit minderjährigen Kindern zu reisen (Human Rights Watch 2016: 577). Am 26. Juli 2017 verabschiedete das Parlament zudem ein umfassendes Gesetz gegen Gewalt an Frauen, welches entscheidende Elemente zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt sowie zur strafrechtlichen Verfolgung von Tätern beinhaltet (Human Rights Watch 2018: 558). Hierbei wurde ein Gesetz aus dem Strafgesetzbuch entfernt, welches einem Vergewaltiger bisher Straffreiheit gewährt hatte, wenn er sein Opfer heiratete (ebd.). Außerdem wurde am 14. September 2017 ein Gesetz aus dem Jahr 1973 außer Kraft gesetzt, welches einer tunesischen Frau verbot, einen nicht-muslimischen Mann zu heiraten (ebd.).

Darüber hinaus stellt eine Veränderung im Wahlrecht, wonach alle Parteien ihre Listenplätze abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen müssen, eine Stärkung politischer Frauenrechte dar (Hursh 2017: 322). Da die meisten Parteien in den jeweiligen Wahlkreisen Männer zu ihren SpitzenkandidatInnen erklärten, wurde das Ziel der Gender-Parität im Parlament dennoch nicht erreicht. Meist erhält nur der oder die Erstplatzierte einer Wahlliste auch einen Platz im Parlament. Zudem koexistieren gesetzte Quoten für weibliche VertreterInnen auf kommunaler und Parlaments­ebene mit konservativen Geschlechterbildern und Skepsis gegenüber dem politischen Aktivismus von Frauen. Trotzdem wurden infolge der nationalen Parlamentswahlen 2014 74 von 217 Sitzen mit ParlamentarierInnen besetzt. Dies ist der höchste Frauenanteil, der je in einem arabischen Land gemessen wurde (Akacha 2016: 109). Zudem kann eine zunehmende Aufstellung weiblicher SpitzenkandidatInnen feststellt werden. Wurden 2011 nur sieben Prozent der Wahllisten von Frauen angeführt, waren es 2014 immerhin schon 12 Prozent (ebd.: 108). Auch die Wahlbeteiligung von Frauen hat zugenommen. Während 2011 nur 37,3 % der im freiwilligen Wahlregister eingetragenen WählerInnen weiblich waren, waren es bei den Wahlen 2014 bereits 50,5 Prozent (vgl. ebd.: 107).

Darüber hinaus nutzt eine neue Generation von FrauenrechtsaktivistInnen ihre demokratischen Freiheiten, um sich zu organisieren und Wissen für die weitere Durchsetzung von Frauenrechten bereitzustellen (Weilandt 2019). Dies war vor der Revolution nur bedingt möglich, da ziviler Aktivismus von dem Staat kontrolliert blieb und Frauenrechtsorganisationen für staatliche Zwecke kooptiert wurden. Die demokratische Öffnung bringt Frauen folglich de jure neue sozio-politische Beteiligungsmöglichkeiten (Ben Amar 2016: 2). De facto korrelieren die Beteiligungsmöglichkeiten jedoch mit der sogenannten sozialen Frage, die in Tunesien einzigartige regionale und generationelle Dimensionen besitzt (Vatthauer/Weipert-Fenner 2017). So wurden unter Ben Ali Regionen abseits der Küste benachteiligt, sodass sie nach wie vor unverhältnismäßig stark von Arbeitslosigkeit und wirtschaftlichen Problemen betroffen sind. Zudem betrifft die Arbeitslosigkeit meist jugendliche HochschulabgängerInnen. Über diese Hindernisse hinaus, müssen FrauenrechtsaktivistInnen zudem gegen teils religiös begründete, konservative Geschlechterbilder angehen.

Somit ist festzustellen, dass die 2014 stattgefundene rechtliche Stärkung von Frauenrechten in der postrevolutionären tunesischen Gesellschaft umstritten bleibt. Der gegenwärtige, säkulare Staatspräsident Essebsi setzte 2017 die sogenannte COLIBE (Commission des libertés individuelles et de l’égalité) ein, eine Kommission zur Feststellung individueller Freiheiten und des Gleichheitsgrundsatzes. Ihr Ziel ist es, die (ausbleibende) Verbindung zwischen der rechtlichen Stärkung von Individual- und Frauenrechten und der Praxis der Rechtsprechung zu untersuchen. Die Publikation der ernüchternden Ergebnisse der Kommission führte in Tunesien zu Protesten, sowohl seitens säkularer VertreterInnen von Frauenrechten als auch bei islamischen Organisationen und Parteien (Interview 22. Januar 2019). Gegenwärtig dreht sich deren politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung um die Stellung der Frau im Erbschaftsrecht. Die regierende, islamisch-demokratische Ennahda Partei widersetzt sich bisher der Forderung, Frauen in Erbschaftsangelegenheiten gleichzustellen. Bislang sind Männer berechtigt, fast doppelt so viel wie Frauen zu erben (vgl. Maghreb Post 2018). Unabhängig von der Möglichkeit, einen Hochschulabschluss zu erwerben, institutionalisiert dieses Erbrecht Gender Inequality. Somit lässt sich wiederum feststellen, dass teils eklatante Diskrepanzen zwischen der (verfassungs-)rechtlichen (Gleich-)Stellung der Frau und der rechtlichen und gesellschaftlichen Praxis in Tunesien bestehen.

Nachdem wir nun einige der wichtigsten Veränderungen bezüglich der Geschlechtergleichstellung dargestellt haben, die in Tunesien durch den Demokratisierungsprozess stattfinden, möchten wir nun auf die Messbarkeit dieser Veränderungen bzw. auf ihre Darstellung in den besprochenen Indizes eingehen. Inwiefern sind die im ersten Teil dieses Aufsatzes vorgestellten Indizes in der Lage, diese komplexen gesellschaftlichen Veränderungen in Bezug auf Gender Equality abzubilden? Der nur fünf Indikatoren umfassende UNDP-Index GII erfasst Gender Inequality auf einer Skala von Null bis Eins, wobei Null für keinerlei Wohlfahrts-Verluste durch Gender Inequality steht. Wie in Abb. 1 zu sehen ist, verbesserte sich der GII-Gesamtwert sowohl nach als auch vor dem Sturz Ben Alis im Jahr 2011 und setzte somit den bereits vor der Revolution begonnenen Trend zunächst fort. Zuletzt verbesserte sich der Wert nicht mehr. Insgesamt vermittelt dieser Index damit den Eindruck, dass von einer Stagnation der Gender Equality in Tunesien gesprochen werden muss.

Ein wenig anders sieht dies beim GGGI aus, dem Index des Weltwirtschaftsforums, der Gender Equality deutlich umfassender zu messen versucht, indem er mehr Indikatoren erfasst. In Abb. 2 haben wir die Entwicklung der GGGI-Werte für Tunesien in Vierjahresabständen seit dem Entstehen des Indexes im Jahr 2006 dargestellt. Anders als beim GII steht hier ein möglichst hoher Wert zwischen Null und Eins für mehr Geschlechtergleichstellung. Betrachtet man die Ergebnisse des Gesamtindexes, so scheinen die Veränderungen zunächst nicht groß.

Auffällig ist allerdings, dass der Wert nach der Verabschiedung der neuen Verfassung im Jahr 2014 im Vergleich zu den Vorjahren stärker anstieg. Anders als der zuvor besprochene GII ermöglicht es der GGGI, die Subindizes auch einzeln zu betrachten. So fällt auf, dass der Wert für wirtschaftliche Teilhabe im Zeitraum nach der Revolution, also seit 2011, insgesamt leicht gesunken ist. Die Unterschiede zwischen Männern und Frauen im Bereich Bildung bleiben im selben Zeitraum unverändert und auch in der Gesundheitskomponente hat sich die Situation der Frauen laut GGGI nach der Revolution nur leicht verbessert. Teilweise kann dies durch wirtschaftliche Probleme, die sich auch auf das Gesundheitssystem auswirken, erklärt werden. Anders sieht es im Bereich der politischen Teilhabe aus. Hier lässt sich eine sehr deutliche Verbesserung feststellen (von 0,127 auf 0,216). Dieses Ergebnis beruht auf der vergleichsweise hohen Zahl von Frauen im Parlament (31,3 %), sowie einer höheren Zahl an Frauen, die den Posten einer Ministerin innehaben (23,1 %) (World Economic Forum 2018: 275).

Hieraus kann gefolgert werden, dass die politischen Veränderungen in Tunesien durch den GGGI zumindest teilweise erfasst werden. Vergleicht man die Ergebnisse von GII und GGGI, wird deutlich, wie essentiell es ist, dass Indizes mit einer größeren Zahl an Indikatoren erfasst und in ihre Subkomponenten aufgeschlüsselt werden, um Transparenz und Aussagekraft zu gewährleisten (Permanyer 2013: 15).

Insgesamt stellen die beiden Indizes eine stagnierende Situation bezüglich der Geschlechtergleichstellung dar. Fortwährende Diskriminierungen im Erbrecht (Interview 22. Januar 2019) werden von GII und GGGI nicht erfasst. Diese rechtlichen Diskriminierungen zu erfassen, ebenso wie die Diskrepanzen zwischen vorhandener rechtlicher Gleichstellung und alltäglicher Realität der Frauen, ist nur Anspruch des qualitativ messenden OECD-Indexes SIGI, der, wie gesagt, in Tunesien von einer „hohen Diskriminierung“ von Frauen spricht. Damit fasst er die zuvor angesprochenen Diskrepanzen zwischen rechtlicher Gleichstellung und Rechtspraxis, sowie die fortbestehenden rechtlichen Diskriminierungen (Erbrecht) zumindest ansatzweise. Wie sich rechtliche Gleichstellung und gesellschaftliche Diskriminierung von Frauen mit der Demokratisierung verändert hat, wird jedoch nicht erklärt. Ein längerer Vergleich der SIGI-Werte zu Tunesien ist auch nicht möglich, da der Index Ende 2018 komplett überarbeitet wurde, unregelmäßig erscheint und in weiten Teilen und seinen Einzelkomponenten intransparent bleibt (Hawken/Munck 2013: 822).

Auf unsere konzeptionelle Kritik aufbauend möchten wir schließlich darauf hinweisen, dass sich die Indizes in ihrer Genauigkeit unterscheiden und die publizierten Zahlen nur grobe Richtwerte liefern. Dies gilt ebenfalls für den SIGI. Denn auch wenn beispielsweise mehr Frauen einen höheren Bildungsabschluss erlangen, ist dies kein Indiz für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Verbesserung der Lebensumstände von Frauen und AkademikerInnen. Vielmehr sind weibliche HochschulabgängerInnen in den ländlichen Gebieten Tunesiens am höchsten von Jugendarbeitslosigkeit betroffen. Die Arbeitslosenquote lag 2018 bei ca. 70 % (Interview 23. Januar 2019). Keiner der Indizes stellt dies dar – nur eine BeobachterIn, die bereits Kenntnis über die Situation in Tunesien besitzt, könnte relevante Daten durch eklektische Zugriffe auf alle Indizes nutzbar machen.


4. Schlusswort

Dieser Artikel ist der Frage nachgegangen, ob man Gender Equality durch Indizes messen kann. Um die Frage zu bearbeiten, haben wir zunächst drei Indizes vorgestellt, um einige konzeptionelle Probleme zu verdeutlichen: Der vom UNDP herausgegebene GII misst in erster Linie Wohlfahrtsverluste, die durch Gender Inequality entstehen. In Anbetracht der Notwendigkeit, Staaten von Investitionen in Entwicklung und Frauenrechte zu überzeugen, ist dies nachvollziehbar. Der GII liefert aber nur sehr grobe Richtwerte in Bezug auf die Geschlechtersituation in einzelnen Ländern. Der vom WEF herausgegebene GGGI berücksichtigt mehr sozio-politische Komponenten, doch auch seine Werte orientieren sich an den weiblichen Eliten in einem Land. Zudem geht nur der von der OECD erstellte SIGI auf Diskrepanzen zwischen der rechtlichen Gleichstellung von Frauen und der Rechtspraxis ein. Leider ist auch dieser Index angesichts der verwendeten Daten, Transparenz etc., teils defizitär.

Die Relevanz der Berücksichtigung der rechtlich-gesellschaftlichen Dimension haben wir an dem Fallbeispiel des postrevolutionären Tunesiens veranschaulicht. Tunesien galt bereits vor dem 2011 einsetzenden Demokratisierungsprozess als eines der arabischen Länder, in dem Frauen verhältnismäßig viele Rechte genießen. Frauenrechte wurden im Demokratisierungsprozess weiter gestärkt, doch bisher nicht vollständig in die Rechtspraxis übersetzt. Auch stehen sie teils konservativen Geschlechterbildern in der Gesellschaft gegenüber. Wir haben gezeigt, dass diese stagnierende Situation von den Indizes grob wiedergegeben wird und der SIGI auch Diskrepanzen zwischen rechtlicher/gesellschaftlicher Realität einfängt. Dennoch ist selbst dieser Index nicht in der Lage, rechtliche wie sozioökonomische Diskriminierungen umfassend darzustellen. Auch wenn es nicht der Anspruch des Indizes ist, muss festgestellt werden, dass es zu erheblichen Simplifizierungen kommt.

Wenn man von einer Messbarkeit der Gender Equality ausgeht und konzeptionelle Verbesserungsvorschläge machen möchte, sind mehrdimensionale und transparente Indizes, welche auch die Durchsetzung von garantierten Rechten erfassen, zu befürworten. Die Einbeziehung qualitativer Daten ist ebenfalls sinnvoll. PraktikerInnen teilen diese Sicht, denn es entstanden (z.B. durch OECD oder AfDB) zunehmend komplexe Indizes. Aus kritischer Perspektive ist jedoch hervorzuheben, dass, erstens, jede Messung sich einem gesetzten Verständnis von Gender Equality anschließt; zweitens, die meisten Indizes die Situation weiblicher Eliten einseitig darstellen; und drittens, die gewonnenen Daten in erster Linie für BeobachterInnen interpretierbar sind, die bereits Kenntnisse über die Geschlechtersituation haben. Somit plädieren wir dafür, eine kritische Haltung gegenüber der Messung von Gender Equality einzunehmen und mit verfügbaren Daten kritisch-reflektiv umzugehen. Ein kritisch-reflektiver Umgang mit den Indizes würde neben den konzeptionellen Problemen die o.g. Schwierigkeiten mitbeachten und wäre sensibel für die teils subtilen Machtkämpfe, welche die Wissensproduktion für die Indizes begleitet.

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1 Siehe z. B. Dijkstra 2002, Schüler 2006, Klasen/Schüler 2011, Permanyer 2013.



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Benhadid, Miriam 2017: Frauenrechte in Tunesien – Ein arabisches Vorbild; https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/tunesien-ist-ein-arabisches-vorbild-fuer-frauenrechte-15300390.html?printPagedArticle=true#pageIndex_0, Stand: 13. Februar 2019.

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Dieser Beitrag wurde durch finanzielle Unterstützung des Exzellenzclusters „Normative Ordnungen“ gefördert.

Die*Der Autor*in

Leonie Holthaus ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Politikwissenschaft der TU Darmstadt und Mitglied des Exzellensclusters „Die Herausbildung normativer Ordnungen“. Sie forscht zu Theorien der Internationalen Beziehungen, wissenssoziologischen Perspektiven und der Demokratieförderung.

Fabian Rieke ist Student der Internationalen Studien/Friedens- und Konfliktforschung in Frankfurt/M./Darmstadt. Seine Forschungsinteressen sind insbesondere Demokratisierungsprozesse und Fragen der Geschlechtergerechtigkeit.

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