Gleichberechtigung, Freiheit, Selbstbestimmung?

1. Einleitung

Die Olympischen Sommerspiele 2012 in London stellten in Bezug auf das Thema „Frauenrechte“ in zweierlei Hinsicht eine Besonderheit dar: In der Geschichte der Spiele waren zum ersten Mal in allen angebotenen sportlichen Disziplinen Athletinnen vertreten, was eine beeindruckende, aber lang fällige Errungenschaft für die Gleichheit der Geschlechter – zumindest hinsichtlich der Partizipation – darstellt; Parität wurde dennoch in den einzelnen Disziplinen nicht erreicht. Erstmals repräsentierten aber auch zwei Sportlerinnen den Staat Saudi-Arabien. Was für westliche Gesellschaften inzwischen eine Selbstverständlichkeit darstellt, bedeutete für Saudi-Arabien eine Sensation: Mit der Teilnahme von Sarah Attar (Mittelstreckenläuferin) und Wojdan Ali Seraj Abdulrahim Shahrkani (Judoka) traten erstmals Frauen stellvertretend für Saudi-Arabien in der Öffentlichkeit auf; gleichzeitig war die Teilnahme an Auflagen durch das Internationale Olympische Komitee (IOK) gebunden, die längerfristig die Partizipation von Frauen im Bereich des Sports in Saudi-Arabien fördern soll.

Die islamisch-arabischen Gesellschaften befinden sich in einem Umbruch, an dem Frauen einen wesentlichen Anteil haben und der zu neuen Machtverhältnissen zwischen der alten und jungen Generation, und insbesondere zwischen den Geschlechtern, führt. Frauen spielen in der islamisch-arabischen Welt in der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft eine immer größer und wichtiger werdende Rolle und sind damit an einem tief greifenden Wandel beteiligt. Im privaten sowie im öffentlichen Bereich schaffen sich Frauen immer mehr Freiheiten und fordern ihre Rechte ein, wie z. B. die Möglichkeit sich sportlich zu betätigen. Auch wenn es dem Ausüben von Frauensport in vielen Ländern im islamisch-arabischen Raum noch an gesellschaftlicher Akzeptanz fehlt, so gibt es zahlreiche bottom-up und top-down gesteuerte Initiativen, die die Partizipation von Mädchen und Frauen im Breiten- und Leistungssport unterstützen und fördern. Normativ-ethische Einstellungen unterliegen aber dem kulturellem Wandel (vgl. Dahl 2008: 225), und jüngere Entwicklungen im islamisch-arabischen Raum, insbesondere in den Staaten des Golfkooperationsrats (GKR) Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate (VAE), zeigen, dass internationaler Leistungssport auch in diesen Ländern populär und die Teilnahme am Breitensport für muslimische Mädchen und Frauen zunehmend attraktiver wird.

Dieser Beitrag setzt sich mit der gesellschaftlichen Rolle der Frau im islamisch-arabischen Raum auseinander, die stark durch sozio-kulturelle Normen und Werte gesteuert wird. Die Ausübung von Sport als zentraler Faktor für das psychische und physische Wohlergehen des Menschen wird in Zusammenhang mit Menschen- und Frauenrechten gesetzt. Ziel ist es dabei, die aktuelle Situation von Frauen anhand von ausgewählten Beispielen in den GKR-Staaten darzustellen.


2. Die gesellschaftliche Stellung der Frau im islamisch-arabischen Raum

Ein 2006 erschienener Bericht des (UNDP) über die Situation von Frauen in der islamisch-arabischen Welt bestätigte, dass immer mehr arabische Frauen wichtige Positionen im gesellschaftlichen und politischen Leben besetzten, allerdings eine Geschlechtergleichstellung bei weitem nicht erreicht ist. Obwohl viele Einzelfälle von emanzipierten weiblichen Persönlichkeiten bekannt sind, so sei die Mehrheit der Frauen nach wie vor durch physische und mentale Gewalt in ihrer individuellen Entfaltung eingeschränkt (UNDP 2006: IIIf.).

Die Rolle vieler Frauen in islamisch-arabischen Ländern hat sich seit Veröffentlichung nur marginal geändert. Auch die aktuelle Ausgabe des Global Gender Gap Report 2015 zeigt auf, dass die Geschlechterparität in der Ländergruppe „Mittlerer Osten und Nordafrika“ im weltweiten Vergleich am wenigsten hergestellt ist und die Staaten in den meisten Kategorien mit den schlechtesten Ergebnissen abschneiden. Auch wenn sich die Lücke im letzten Berichtszeitraum zwischen 2015 und 2016 um drei Prozent verringert hat, so ist sie noch 40 Prozent von der vollständigen Schließung entfernt (WEF 2016: 31). Seit 2006 hat die Region im weltweiten Vergleich mit nur 2,9 Prozent (versus durchschnittlich vier Prozent) (WEF 2016: 30) den geringsten Fortschritt verzeichnen können. Gerade bezüglich der wirtschaftlichen und politischen Partizipation besteht am wenigsten Parität. Selbst in den Bereichen Bildung und Gesundheit, in denen die Unterschiede zwischen den Geschlechtern beinahe nivelliert sind, bestehen immer noch große Disparitäten zwischen den Ländern (vgl. WEF 2016: 14 f., 24). Bemerkenswert ist, dass die GKR-Staaten im Vergleich zu anderen Ländern des Mittleren Ostens und Nordafrikas am besten abschneiden.1

Die Gesellschaften der islamisch-arabischen Welt sind vielseitig und setzen sich aus Menschen unterschiedlicher sozialer Klassen, ethnischer Gruppen und religiöser Glaubensrichtungen, Staatsangehörigkeiten und sprachlichen Gemeinschaften zusammen, die in urbanen und ländlichen Räumen leben. Historische und aktuelle Migrationsbewegungen aus Afrika, Asien und Europa in die Region oder innerhalb der islamisch-arabischen Welt, soziale und wirtschaftliche Faktoren, die Bevölkerungsentwicklung und der demographische Wandel sowie Auswirkungen der Globalisierung haben die lokalen Gesellschaften durch neue Ideologien, Lebensstile und Konsumgewohnheiten geprägt und herausgefordert. Gleichzeitig sind diese abhängig von Nationalismus, säkularistischen Bewegungen, einer Wiederbelebung des Islam sowie von einer zunehmenden Verwestlichung.2

Die unterschiedlich ausgelegte, religiös legitimierte Geschlechterordnung prägt und bestimmt insbesondere das Leben von Frauen. Männern und Frauen werden durch die islamische Lehre, die ganzheitlich das Leben ihrer Bekenner durchdringt und das Alltagsleben strukturiert, biologisch determinierte Rollen zugeschrieben, weshalb die islamische Gesellschaftsordnung als Rahmenwerk für das Handeln von Muslimen verstanden werden kann (vgl. Searle 1997: 139, Roggenthin 2000: 26). Der Islam als Religion ist demnach nicht nur eine Glaubensrichtung, sondern auch ein Gesellschaftssystem, das das Alltagsleben der Bevölkerung – und insbesondere das der Frauen – maßgebend mitbestimmt und regelt. So bestimmen Koran und die Rechtsvorschriften der Scharia auch heute noch die moralische und soziale Stellung der Frau. In der gelebten Praxis führt dies jedoch häufig zum Missbrauch der Religion und zu Rechtsverdrehungen aufgrund von patriarchalischen Auslegungen oder stetigen Neuinterpretationen des Korans, die das islamische Recht mehr und mehr aushöhlen, die Rechte der Frau gegen ihren Willen einschränken, dabei deren gesellschaftliche Stellung im islamisch-arabischen Raum verschlechtert und ihnen eine minderwertige, passive und untergeordnete Rolle zuschreibt.3

Das familiäre System sowie die gesamte gesellschaftliche Struktur sind stark patriarchalisch beeinflusst. Kritische Stimmen befinden das Patriarchat, das die männlichen und älteren Mitglieder der Gesellschaft privilegiert und ihnen mehr Freiheiten und Vorteile verschafft, als wesentliche Hürde zur Umsetzung von Gleichheit und Demokratie (vgl. Hadad 2011). Alter und Geschlecht bestimmen über die individuelle Position in der familiären Hierarchie. Gleichzeitig wird das Verhalten aller Mitglieder zur Aufrechterhaltung der Familienehre kontrolliert; für Frauen bedeutet dies eine patriarchalisch ausgeübte Macht, die in ihre Privatsphäre eingreift und diese durch Geschlechtersegregation oder Verhaltensregeln reglementiert. Die Kontinuität der Familiennetzwerkstrukturen im privaten und öffentlichen Raum bedeutet, dass Frauen auf allen Ebenen mit diesen Strukturen konfrontiert sind (vgl. Joseph 1999: 198, Scharfenort/Plien 2013: 45 f.). Dabei hängen die Möglichkeiten zur individuellen Entfaltung, ebenso die Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten von öffentlichen bzw. institutionalisierten (Frauen-)Räumen in starkem Maße vom Einkommen, von der Religiosität, dem Grad an Liberalität und Aufgeschlossenheit des Haushaltsvorstandes gegenüber gesellschaftlichen Neuerungen sowie von der Zugehörigkeit zu einflussreichen Gruppen ab. Roggenthin (2000: 241) hat in ihrer Studie über Frauenräume in Damaskus festgestellt, dass sich Ansehen, der Rang und die politische Macht der Familie innerhalb der lokalen Gesellschaft sowie die politische Stärke der ethnischen Gruppe auf die Reputation der Frau auswirken. Je angesehener die Familie ist, desto mehr Freiheiten genießen weibliche Mitglieder. Diese Beobachtung kann auch auf die GKR-Staaten übertragen werden, deren lokale Gesellschaften aus Familien strukturiert sind, die unterschiedlichen Positionen innerhalb der gesellschaftlichen Hierarchie einnehmen.

Die gesellschaftliche Realität ist bipolar organisiert, und die Trennung der Lebensbereiche nach Geschlecht schafft und erhöht die zwischenmenschliche Spannung (vgl. Heller/Mobashi 1993: 186, 188). Dennoch darf die strikte räumliche Segregation der traditionellen gesellschaftlichen Räume in ein „Innen“, das der Frau, und ein „Außen“, das dem Mann zugeordnet ist, bzw. eine Aufteilung in Männer- und Frauenöffentlichkeiten, nicht vorschnell mit Diskriminierung und Einschränkung von freiheitlichen Rechten von Frauen gleichgesetzt werden, sondern müssen laut Roggenthin (2000: 13) „vor dem Hintergrund der geschlechtergetrennten Gesellschaft betrachtet und interpretiert werden“. Ebenso darf nicht vernachlässigt werden, dass der arabisch-islamische Raum keine homogene Einheit ist, sondern aufgrund unterschiedlicher historischer, politischer, sozioökonomischer und rechtlicher Konstellationen eine äußerst heterogene Entität darstellt. Obwohl Frauen individuell aufgrund ihrer Sozialisation, den unterschiedlichen Rahmenbedingungen, Möglichkeiten und Erwartungshaltungen, die an sie gestellt werden, Entscheidungen fällen und sich verwirklichen können, sind ihre Alltagsrealitäten aufgrund unterschiedlicher Kulturtraditionen von sozialen Restriktionen, gesellschaftlichen Tabus und anderen Kontroversen geprägt (vgl. Dahl 2008: 220, Sfeir 1985: 284).


3. Menschenrechte, Frauenrechte und Sport

Die Ausübung von Sport ist für den Menschen ein wichtiger Faktor für sein psychisches und physisches Wohlergehen. So erzielt der moderne Sport durchaus positive Wirkungen, wie z. B. Förderung von Gesundheit und Fitness, Entwicklung von sozialen Fähigkeiten oder die Überwindung von Grenzen hinsichtlich sozialem Status, Geschlecht, Hautfarbe, Religion oder ethnischer Herkunft.4 Die Ausübung von Sport bedeutet also einerseits einen wichtigen Beitrag für die individuelle Persönlichkeitsentfaltung, insbesondere was die Werte Freundschaft, Exzellenz und Chancengleichheit sowie die Entwicklung eines kollektiven Bewusstseins anbelangt, andererseits fördert er das allgemeine gesundheitliche Wohlbefinden und wirkt präventiv gegen Krankheiten. Die gleichberechtigte Ausübung von Sport unter Ausschluss sämtlicher Form von Diskriminierung ist beispielsweise als eines der sieben Prinzipien in der Olympischen Charta verankert (vgl. IOC 2015: 14).

Der Gesundheitsaspekt bzw. die Rolle von Gesundheit spiegelten sich auch in drei der 12 Millenium Development Goals (MDG; Ziele 4, 5 und 6) wider und wird als wesentlicher Faktor angesehen, um andere MDGs zu erfüllen.5 Dabei wird die Förderung der Gleichberechtigung der Geschlechter sowie die Stärkung der Rolle der Frau („promote gender equality and empower women“) hervorgehoben. Als wichtiger Beitrag des Sports für die Verbesserung der Gesundheit und des allgemeinen Wohlbefindens wird explizit auf physische Aktivität und Bildung durch Zugang zu Gesundheitsinformationen im Rahmen von sportbasierten Programmen hingewiesen.6 Die Förderung von Geschlechtergleichstellung ist auch in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals 2030) ein wesentliches der 17 formulierten Ziele.7

In der Präambel der Verfassung der Weltgesundheitsorgaisation (World Health Organization, WHO) von 1946 ist ein grundlegendes Recht des Menschen auf „enjoyment of the hightest attainable standard of health“ gegeben. Die Grundidee des Rechts auf Gesundheit, so wie es auch im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966 (seit 1976 in Kraft) niedergelegt ist, bedeutet, dass der Staat die individuelle Gesundheit des Menschen schützt und nicht beeinträchtigt.8 Dieser Aspekt ist insbesondere im Zusammenhang mit der Ausübung von Sport von besonderer Bedeutung.

Das wichtigste völkerrechtliche Menschenrechtsinstrumentarium für Frauen ist das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women; CEDAW), das am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet wurde und am 3. September 1981 völkerrechtlich in Kraft trat. Die Konvention wurde inzwischen von 189 Staaten9 (Stand: Oktober 2016) unterzeichnet, jedoch haben einige Länder Vorbehalte (engl. reservations)10 formuliert, die ihnen Spielraum bei der Einhaltung und Umsetzung von Maßnahmen gewähren.

Durch die Frauenrechtskonvention, die Teil der insgesamt neun Kernabkommen des UN-Menschenrechtsschutzes ist, werden Standards zur Bekämpfung der Frauendiskriminierung in den Bereichen Kultur, Soziales, Bildung, Politik und Gesetzgebung festgelegt. Diskriminierung der Frau wird in Artikel 1 der Konvention dabei wie folgt definiert:

„[…] distinction, exclusion or restriction made on the basis of sex which has the effect or purpose of impairing or nullifying the recognition, enjoyment or exercise by women, irrespective of their marital status, on a basis of equality of men and women, of human rights and fundamental freedoms in the political, economic, social, cultural, civil or any other field“ (UN Women 2016).

In Bezug auf sportliche und Freizeitaktivitäten sowie der kulturellen Teilhabe finden sich in zwei Artikeln Absätze, die die Beseitigungen der Benachteiligung des weiblichen Geschlechts durch die Umsetzung geeigneter Maßnahmen gewährleisten. Artikel 10 (Education) besagt, dass Frauen die gleichen Möglichkeiten geboten werden müsse, „[…] to participate actively in sports and physical education“. Weiterhin legt Artikel 13 (Economic and social benefits) der UN-Frauenrechtskonvention die Verpflichtung zur Beseitigung von Diskriminierungen der Frau in allen Bereichen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens fest. Neben dem Recht auf Familienbeihilfen (Art. 13a) und dem Recht zur Kreditaufnahme (Art. 13b) wird explizit das Recht auf Teilnahme an Freizeit, Sport und kulturellem Leben formuliert: „(c) The right to participate in recreational activities, sports and all aspects of cultural life“. Alle Unterzeichner verpflichten sich ausdrücklich, Barrieren abzubauen und den Zugang zu entsprechenden Einrichtungen und Institutionen im kulturellen Leben zu fördern.

Alle sechs GKR-Mitgliedsstaaten haben die Konvention unterzeichnet, sich aber Vorbehalte (reservations) ausbedungen. Zwar wurden keinem der Staaten Vorbehalte gegen den im vorherigen Abschnitt behandelten Artikel 13 eingelegt. Doch betreffen die Vorbehalte insbesondere die Sicherstellung der Konformität der Konvention mit der Scharia, die Beibehaltung des bestehenden Familienstandrechts (Artikel 9, Abs. 2: Weitergabe der Staatsbürgerschaft durch den Mann) oder das vorbehaltliche Recht auf Entbindung von einzelnen Vereinbarungen bzw. deren Umsetzung, z. B. im Falle von Streitigkeiten über Auslegung oder Anwendung des Übereinkommens (Artikel 29 Abs. 1, z.T. Abs. 2), auf die alle sechs Staaten insistieren. Nicht mit der Konvention konform gehen Katar und die VAE bezüglich der gesetzlichen Gleichstellung von Mann und Frau (Artikel 15 Abs. 2), Bahrain und Oman legen Ergänzungen hinsichtlich der Freizügigkeit und freien Wohnstandort- und Arbeitswahl (Artikel 15 Abs. 4) vor. In Bezug auf Ehe- und Familienfragen (Artikel 16) werden Vorbehalte von Bahrain, Katar, Oman und den VAE eingebracht. Katar hält zudem ausdrücklich fest, dass die Unterzeichnung der Konvention sowie die Adaptierungen keinerlei externen Einfluss und Interpretationsspielraum zulassen, was die gesellschaftliche Rolle der Frau anbelangt (vgl. UN MTDSG o. J.: 4, 6, 8, 9, 10).

Auch wenn es sich hier um allgemeine Bestimmungen handelt, die vorbehaltlich die Gleichstellung der Geschlechter konterkarieren, so wird umso mehr deutlich, welchen Diskriminierungen Frauen in den einzelnen Ländern ausgesetzt sind und wie sich diese auf ihr individuelles Alltagsleben auswirkt.


4. Gesellschaftliche Normen, Körperlichkeit, Bewegung und Sport im Islam

Themen wie „Frau und Islam“ sowie „Sport und Islam“ polarisieren stark im öffentlichen Diskurs außerhalb von islamischen Kontexten und illustrieren sehr deutlich das Spannungsverhältnis zwischen religiösen und säkularen Werten (vgl. Benn/Pfister/Jawad 2011: 1). Im Vordergrund der Kontroversen stehen häufig von stereotypen Bildern begleitete Vorstellungen über patriarchalisch unterdrückte, aus der Öffentlichkeit ausgeschlossene Frauen sowie weibliche Bekleidungsvorschriften, die Frauen den Zugang zum und die Teilnahme am Sport erschweren. Diese können gesellschaftlich normativ oder religiös argumentiert, aber auch institutionell verhängt sein (vgl. Sfeir 1985: 283). Viel diskutiert wurde in diesem Zusammenhang beispielsweise das Kopftuchverbot für Fußballerinnen, das 2007 durch die FIFA verhängt, 2012 dann wieder aufgehoben wurde (vgl. DFB 2012). 2011 unterstützte das IOK zudem die FIFA-Entscheidung, das iranische Fußball-Frauenteam von den ersten Olympischen Jugendspielen in Singapur auszuschließen, da die Spielerinnen im Hijab antreten wollten.11

Die islamische Ethik basiert auf Respekt vor dem Körper und der Seele. Im Koran finden sich zwar keine Stellen, die sich ausdrücklich mit der Ausübung von Sport beschäftigen, vielmehr werden Empfehlungen hinsichtlich körperlicher Betätigung und Motivation zur Pflege und Stärkung des Körpers ausgesprochen.12 In verschiedenen Hadithen wird auf Aussprüche des Propheten Muhammads verwiesen, der für einen gesunden Lebensstil eintrat und sportliche Aktivitäten in Form von Reiten, Bogenschießen, Schwimmen, Laufen, Ringen und der Jagd empfahl. Körperliche Eigenschaften wie Kraft, Schnelligkeit und Gesundheit sind im Islam zudem positiv konnotiert.13 Obwohl also kein explizit formuliertes Verbot von sportlicher Betätigung – weder im Breiten-, Eliten- noch im Leistungssport – verhängt wird, ist die Teilnahme am bzw. Ausübung von Sport für muslimische Mädchen und Frauen in vielen Ländern auch heute noch nur eingeschränkt möglich. Dies ist auf die Trennung der Geschlechter besonders im öffentlichen Raum sowie das Bedeckungsgebot der Aura nach religiösen Vorschriften zurückzuführen.14 Der Grad der Einschränkung unterscheidet sich jedoch zwischen den Ländern und ist auf eine unterschiedliche liberale bis konservative Auslegung und Umsetzung der gesellschaftlichen und kulturellen Normen und Werte, insbesondere was die weibliche Präsenz in der Öffentlichkeit und den Umgang zwischen den Geschlechtern anbelangt, zurückzuführen.

Eine Barriere stellt die Auslegung der Bekleidungsvorschriften dar. Das Verhüllungsgebot der Aura wird nach Geschlecht und sozialem Status unterschieden und gilt für Männer gleichermaßen wie für Frauen. Der männliche Körper muss vom Nabel bis zum Knie verdeckt sein, Frauen sind verpflichtet, den gesamten Körper mit Ausnahme von Füßen, Händen und Gesicht mit weiten Kleidern zu verhüllen, wobei situativ unterschieden wird, wem die Frau gegenüber tritt (z.B. fremden oder verwandten Männern, Jugendlichen, Nicht-Muslimen).15 In der Öffentlichkeit dient die Einhaltung der Bekleidungsvorschriften insbesondere zum Schutz vor Blicken von anderen Männern, schränkt bei sportlicher Betätigung allerdings stark die Bewegungsfreiheit ein. Die Bedeckungsvorgaben spielen im Bereich des Frauensports eine große Rolle, da viele Sportarten bei deren Einhaltung nur eingeschränkt oder nicht ausgeübt werden können. Da sportliche Betätigung in vielen muslimisch geprägten Gesellschaften als Privileg der Männer angesehen wird, wirkt diese weit verbreitete Ansicht ebenfalls entwicklungshemmend (vgl. Ammam 2005, Aksay 2010: 44, 55).

Zudem kann weltweit das Phänomen beobachtet werden, dass Sportarten als „männlich“ oder „weiblich“ assoziiert werden, ebenso wie sich der Stereotyp hartnäckig hält, dass Frauen aufgrund ihrer physischen Beschaffenheit Männern unterlegen seien oder sich die duale Herausforderung zwischen Haushaltspflichten und sportlicher Aktivität nicht vereinbaren lasse (vgl. UN 2007: 15). Frauen sind daher in den meisten Ländern der islamisch-arabischen Welt – religiös und/oder kulturell begründet – benachteiligt oder gar von sportlichen Aktivitäten ausgeschlossen. Insbesondere in konservativen islamischen Gesellschaften ist der Frauensport schwer vereinbar mit den Werten des Islam und der Rolle der Frau. Diese unterschiedlichen Auffassungen führen dazu, dass sich Frauen häufig informell organisieren (vgl. Dorsey 2016: 216) und sportliche Aktivitäten z.T. heimlich oder privat im eigenen Wohnraum ausführen. Die ursprünglichen Lehren des Islam, die tatsächlich die körperliche und geistige Entwicklung beider Geschlechter befürworteten, wurden inzwischen durch andere einschränkende Kultureinflüsse überschattet.

Die strenge Geschlechtertrennung speziell im öffentlichen Raum schränkt Frauen ebenfalls bei der Ausübung von sportlichen Aktivitäten ein. So müssen sie einerseits die Bekleidungsvorschriften strikt einhalten, andererseits kommt ihnen nur eingeschränkte Aufmerksamkeit zuteil, da Männern die Anwesenheit selbst als Trainer, Betreuer oder Zuschauer häufig nicht gestattet ist (vgl. HRW 2012). Weniger restriktiv ist die Ausübung von Sport in geschlossenen Räumen, zu denen Männer keinen Zutritt haben. Frauen können in deutlich legererer Kleidung und unter sich ungezwungener auftreten.

Trotz der genannten Einschränkungen, von denen insbesondere Mädchen und Frauen im Breitensport betroffen sind, hat zumindest der Leistungssport einen respektablen Stellenwert in den islamisch-arabischen Ländern erreicht und die Teilnahme an sportlichen Wettbewerben an Bedeutung gewonnen: Waren es zunächst nur einzelne Athletinnen und Athleten, die während internationaler Wettbewerbe (z.B. Olympische Sommerspiele) ihr Land vertreten haben, so sind inzwischen Wettbewerbe entstanden, die Muslime zur Teilnahme berechtigen Bereits 1993 wurden durch die Islamic Federation of Women’s Sport (IFWS) die Islamic Countries’ Women Sports Solidarity Games (auch: Muslim Womens’ Games)16 eingerichtet.17 Eine deutlich längere Tradition haben die Panarabischen Spiele (Pan Arab Games), die seit 1953 in unregelmäßigen Abständen ausgetragen werden. Seit 1985 sind auch weibliche Sportlerinnen zur Teilnahme an der Multisportveranstaltung zugelassen (vgl. Bell 2003: 39 f.). 2005 haben erstmals die Islamic Solidarity Games18  in Mekka (Saudi-Arabien) stattgefunden, die in inzwischen 18 Sportarten ausgetragen werden – allerdings unter Ausschluss der Teilnahme von weiblichen Athletinnen („men-only“). Trotz Rückschläge wie z. B. im Jahre 2010 der Schließung der Islamic Federation of  Women Sport (IFWS), die 1990 gegründet wurde und dem National Olympics Committee (auch finanziell) unterstand, sollte die Hoffnung nicht aufgegeben werden, dass der Frauensport zukünftig eine gewichtigere Rolle spielen wird.


5. Situation und Bedeutung des Sports in den GKR-Staaten

Eine nicht zu unterschätzende Herausforderung für die GKR-Staaten sind aufgrund ihrer geographischen Lage die klimatischen Verhältnisse auf der Arabischen Halbinsel mit Tageshöchsttemperaturen von z.T. weit über 40° C zwischen Mai und Oktober, die eine sportliche Betätigung im Freien für über die Hälfte des Jahres aus gesundheitlichen Gründen ausschließt. Umso bedeutender ist für die Bevölkerung in diesem Zusammenhang ein ausgewogenes Angebot an klimatisierten Einrichtungen, die die Ausübung von sportlichen und Freizeitaktivitäten ermöglicht. In allen GKR-Staaten wurden daher zahlreiche Institutionen (z. B. Clubs, Trainingszentren, Fitness Studios) geschaffen, die klimatisierte Innenräume, aber auch Outdoor-Bereiche anbieten, wobei zwischen den Ländern Disparitäten bestehen. Die Nutzung der Angebote ist in der Regel an (hohe) Mitgliedschaftsgebühren gebunden, was für einen erheblichen Teil der Bevölkerung aus finanziellen Gründen nicht leistbar ist. Die Nutzung erhält somit einen elitären Charakter. Hier kommt es zu einer „Hierarchisierung der vertikalen Sozialstruktur innerhalb der Frauenräume nach Höhe des Familieneinkommens“ (Roggenthin 2000: 247).

Obwohl Sport offiziell ein Pflichtfach in den Schulen ist, wird der Unterricht für Mädchen aufgrund der vielfach wertkonservativen Auslegung von sozio-kulturen Normen und Werten sowie des Mangels an alternativen Lösungen zum Umgang mit der Geschlechtersegregation in vielen Ländern des islamisch-arabischen Raumes nicht angeboten – dies gilt häufig für öffentliche, weniger in privaten Schulen (vgl. UN 2007: 20, Sfeir 1985: 284). Das ist in wertkonservativeren Emiraten der VAE oder häufig an öffentlichen Schulen, vor allem aber in Saudi-Arabien der Fall, wo die Möglichkeiten der sportlichen Betätigung für Mädchen und Frauen sowie der Zugang zu entsprechenden Angeboten stark eingeschränkt sind und Mädchen und Frauen die Ausübung von Sport willkürlich verwehrt wird. Obwohl das IOK wie eingangs erwähnt Auflagen an die Teilnahme an den Olympischen Sommerspielen 2012 gebunden hatte, diese Missstände zu beheben, ist seither keine wesentliche Verbesserung der Situation beobachtbar.

Die gesellschaftliche Debatte setzt sich jedoch nicht ausschließlich mit der Diskriminierung von Frauen und Verletzung der Frauenrechte auseinander, sondern auch mit den positiven Auswirkungen regelmäßiger sportlicher Aktivität auf die Gesundheit. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang ebenfalls der erhöhte Bedarf an Behandlungen von Zivilisationskrankheiten, wie z. B. Diabetes, Herz-Kreislauf und Adipositas, deren Anteil sich durch körperliche Bewegung deutlich verringern könnte (vgl. etwa HRW 2012, GTAI 2015). Die Diversität der islamisch-arabischen Länder spiegelt sich auch im allgemeinen Gesundheitszustand und -bewusstsein der Bevölkerung wider. Insbesondere Adipositas19 ist in den GKR-Staaten ein weit verbreitetes Phänomen, und Bahrain, Kuwait, Saudi-Arabien und die VAE zählen weltweit zu den Ländern mit dem höchsten Anteil an Adipositas-Erkrankungen in der Bevölkerung, was auf mangelnde Bewegung sowie eine ungesunde Ernährungsweise zurückzuführen ist. Betroffen sind besonders Frauen, deren Anteil an Adipositas-Erkrankungen20 in allen GKR-Staaten höher als bei den Männern ist.21 Dies kann auf den Wandel des Lebensstils, aber vor allem auf das eingeschränkte Angebot an Sportstätten, Clubs und Freizeitanlagen für Mädchen und Frauen sowie fehlende Alternativen (z.B. gesonderte Nutzungszeiten für Mädchen und Frauen) zurückgeführt werden. Abgesehen von einigen wenigen Einzelfällen im Leistungssport sind die islamisch-arabischen Länder weit von einer Geschlechterparität im Bereich des Sports entfernt (vgl. UNDP 2006: 101). Missstände ergeben sich also vor allem durch die Eingriffe in das individuelle Leben von Mädchen und Frauen, die daran gehindert werden, gleichwertig am öffentlichen Leben teilzunehmen, ihre Sozialkompetenzen zu steigern sowie einen gesunden und gesundheitsbewussten Lebensstil zu entfalten bzw. ihrer Familie in der Rolle eines Vorbildes zu vermitteln.


6. Förderung von (Frauen-)Sport in den GKR-Staaten

Im Jahr 2008 war Kuwait erstmals Gastgeber der GCC Womens’ Games, die seither vier Mal, zuletzt 2015 in Oman, stattgefunden haben. Am Wettbewerb nahmen Athletinnen aus allen GKR-Ländern außer Saudi-Arabien teil. Begleitet wird die Veranstaltung auch durch ein kulturelles Programm, um sich nicht nur im sportlichen Wettbewerb zu messen, sondern den gegenseitigen Austausch zu fördern und die Beziehungen zwischen den Ländern zu stärken. Ziel ist es gleichzeitig, dem Frauensport im In- und Ausland mehr Sichtbarkeit und dadurch Akzeptanz zu verleihen.22

Aktivitäten aus den VAE und Katar, deren Ziel es ist, als Sport-Destinationen auf globaler Ebene wahrgenommen zu werden, und Sport daher Teil der Marketing-Strategie ist und als politisch und ökonomisches Investment betrachtet wird (vgl. Bromber/Krawietz 2013), haben in den letzten Jahren regional und international Aufmerksamkeit erregt. Die VAE haben einige Initiativen gestartet, um den Breiten- und Leistungssport für Mädchen und Frauen zugänglich zu machen. Bemerkenswert ist, dass nicht nur auf föderaler, sondern auch auf den Emirats-Ebenen viel Energie investiert wird: Abgesehen von der Einrichtung von zahlreichen Ladies Clubs seit den 1970er Jahren, um Frauen und Kindern die Möglichkeit der sportlichen Betätigung und Freizeitgestaltung in geschlechtergetrennten Räumen zu ermöglichen, haben sich in den vergangenen Jahren zunehmend Protagonisten dafür engagiert, die Situation von Mädchen und Frauen im Bereich des Sports auch auf regionaler Ebene zu stärken. Zum dritten Mal hat im Februar 2016 das alle zwei Jahre durchgeführte Arab Women Sports Tournament23  in Sharjah stattgefunden, an dem 58 Clubs aus 18 Ländern teilnahmen.24 Ein beliebter Mannschaftssport, der auch bei Mädchen und Frauen in der gesamten islamisch-arabischen Welt Anhängerinnen findet, ist Fußball. Die VAE stehen mit ihrer erst 2012 gegründeten Frauenmannschaft auf Platz 73 (Ranking vom 24. Juni 2016) im FIFA-Ranking, die Damenmannschaften aus Katar und Kuwait sind aktuell nicht gelistet, da sie länger als 18 Monate inaktiv waren (vgl. FIFA 2016; Dorsey 2016: 214).

Katar gilt in der arabischen Golfregion als Vorreiter, was die Förderung des Bewusstseins für einen gesunden Lebensstil und sportlichen Aktivitäten anbelangt und legt großen Wert auf die Bildung und Ausbildung der Bevölkerung, insbesondere der Frauen.25 So ist im langfristig angelegten Strategieplan Qatar National Vision 2030 hinsichtlich der Entwicklung der Humanressourcen explizit die Partizipation in einem breiten kulturellen und Sportangebot formalisiert (vgl. GSDP 2008: 8). Ebenso wie Katar hat auch der Nachbarstaat Bahrain in seiner National Development Strategy 2015-2018 die Förderung von sportlichen Aktivitäten und Einrichtungen mit dem Ziel der Förderung des Gesundheitsbewusstseins in der Bevölkerung an vielen Stellen formalisiert (vgl. BEDB 2008: 23, 55, 79 f.). Katar hat sich in der vergangenen Dekade insbesondere durch die Förderung des Breiten- und Einzelsports einen Namen gemacht: mit der Gründung der Aspire Academy for Sports Excellence 2004 werden Einzelathleten, aber auch Mannschaftssportarten gefördert, um Katar in den internationalen Wettbewerb zu integrieren. Die Aspire Academy ist eines der weltweit größten Trainingszentren mit verschiedenen Schwimm- und Sporthallen, Laboratorien, Krafträumen und Wohnheimen (vgl. Aspire Academy 2006), in der talentierte Nachwuchskräfte aus der gesamten Welt ausgebildet werden.

Kuwait galt hinsichtlich Gleichberechtigung und Förderung von Frauen schon früh als vergleichsweise fortschrittlich und wurde als Vorbild für viele Länder in der Region angesehen. Die Betonung der Doppelrolle der Frau im privaten und öffentlichen Bereich wird seit Jahrzehnten in den Entwicklungsstrategien26 formalisiert. Obwohl Kuwait seit den 1950er Jahren sportliche Initiativen (z.B. Fußball) eingeleitet hat und mit seinen Nationalteams (z.B. Fußball, Handball) in Asien als eines der erfolgreicheren Länder gilt, sind allerdings auch dort Mädchen und Frauen im öffentlichen Bereich kaum sichtbar. Mit dem Aufkommen und Einfluss von religiösen Hardlinern hat sich das gesellschaftliche Klima inzwischen verschlechtert und Frauen wurde die sportliche Betätigung in der Öffentlichkeit untersagt. Argumentiert wurde, dass Sport immoralisches Verhalten begünstige, figurbetonte Sportbekleidung zudem religiöse Kleidungsvorschriften konterkariere. Erst seit wenigen Jahren entspannt sich die Situation allmählich: 2013 wurden einige Sportligen für Mädchen und Frauen u. a. für Basketball, Tischtennis und andere Disziplinen initiiert, die mit großem Interesse von Athletinnen genauso wie Zuschauern angenommen wurden.27 Im Juni 2016 verabschiedete das kuwaitische Kabinett zudem einen neuen Plan, der die Förderung von Sportstätten, den generellen Ausbau des Sportangebots sowie des Mädchen- und Frauensports zum Ziel hat.28 Gleichzeitig wurden in der Sitzung umfassende Änderungen zur Aufhebung von Rechtsvorschriften, die zwischen 2007 und 2015 im Bereich des Sports erlassen wurden, beschlossen und ein Gesetz aus dem Jahr 1978 mit einigen Änderungen reaktiviert. Damit reagiert Kuwait auf die bestehenden Ausschlüsse aus der FIFA und dem IOK aufgrund des Vorwurfs der wiederholten Einflussnahme der Staatsführung,29 mit dem Ziel, diese Ausschlüsse wieder aufzuheben.

Frauenrechte – und damit eng verzahnt die Nutzung von Sportangeboten – sind am stärksten in Saudi-Arabien eingeschränkt, wo Frauen im täglichen Leben die erheblichsten Diskriminierungen erleben. Überraschend positive Aufmerksamkeit hat die im April 2016 veröffentlichte Saudi Vision 2030 erregt, die eine Reformation des gesamten staatlichen Systems vorsieht. Auch hier wird im Kontext der Entwicklung der Gesellschaft30 ein gesunder Lebensstil, der zu einem generell gesunden Lebensstandard für die gesamte Bevölkerung führen soll, kolportiert.31 Bislang hat allerdings keiner der über 150 Sport Clubs ein Mädchenteam gegründet. Die 2013 neu eingeführten Regelungen, dass Mädchen in Privatschulen am Sportunterricht teilnehmen dürfen, sofern dieser geschlechtergetrennt und in entsprechender Sportbekleidung ausgeübt würde, waren zwar insofern revolutionär, dass sie mehr Mädchen den Zugang zum Sport öffneten, aber in den vielen internationalen Privatschulen, in denen Sportunterricht gemeinschaftlich stattfand, musste dieser nun aufwändig getrennt werden.32


7. Fazit und Ausblick

Vereinzelt sind weibliche Athleten aus islamisch-arabischen Ländern bereits im internationalen Leistungssport vertreten, allerdings in der Regel in Wettbewerben, die zwar auf globaler Ebene stattfinden, jedoch weniger die breite Öffentlichkeit anziehen (z.B. Olympische Jugendspiele). Die Etablierung eines nationalen Fußball-Frauenteams gilt als ein Zeichen der modernen Entwicklung eines Landes, zeugt von Öffnung und Chancengleichheit und kann Teil eines interkulturellen Dialogs sein. Besonders im islamisch-arabischen Kontext fördert Frauenfußball die öffentliche Rolle der Frau, schafft Vorbilder und wirkt identitätsstiftend.33 Gerade die kleinen arabischen Staaten Kuwait, Bahrain, Katar und die VAE haben junge Gesellschaften mit selbstbewussten Frauen, die über ihre zugewiesene Rolle reflektieren, ihre gesellschaftliche Position und Sichtbarkeit im öffentlichen Raum zunehmend einfordern und sich gegen patriarchalische Dominanz und den Machtanspruch auflehnen, um alternative Lebensentwürfe zu verwirklichen (vgl. Roggenthin 2000: 247). Auch normativ-ethische Einstellungen unterliegen einem kulturellem Wandel, aber nach wie vor sind konservativ-traditionelle Haltungen einflussreich, die sich für eine strikte Segregation der Geschlechter (z.B. Ausübung von Sport in getrennten Räumen, Ablehnung gegenseitigen Zusehens) oder der Beibehaltung gewachsener Rollenmuster aussprechen (vgl. Dahl 2008: 225).

Gerade das Beispiel Saudi-Arabien lässt einige Fragen offen, was den Zugang für Frauen zu sportlichen Aktivitäten sowie Gleichberechtigung der Geschlechter anbelangt. Die Besteigung des Mount Everest 2013 durch die saudische Staatsbürgerin Raha Moharrak (vgl. Al-Mukhtar 2013) sowie die Teilnahme von weiblichen Athleten bei den Olympischen Sommerspielen 2012 in London mögen zwar revolutionäre Ereignisse für das Land gewesen sein, allerdings handelt es sich bislang noch um Einzelfälle, auch wenn diese eine gewichtige Vorbildfunktion für die gesamte Bevölkerung haben. Die vonseiten des IOK geforderten Auflagen, die an die Teilnahme an den Olympischen Sommerspielen 2012 gebunden waren, haben die reale Situation in Saudi-Arabien bisher jedoch noch nicht wesentlich verbessern können – zu stark ist der Einfluss des Klerus und zu starr die normativen Werte innerhalb der wahhabitischen-dominierten Gesellschaft, die sich nur langsam wandelt. So sollte Mädchen und Frauen der Zugang zu sportlichen Aktivitäten durch beispielsweise eines spezifischen Angebots an Sportprogrammen, Bereitstellung von finanziellen Mitteln zur Realisierung von Maßnahmen oder der Einführung von Sportunterricht für Mädchen an allen Schulen erleichtert werden (vgl. HRW 2012), jedoch hat sich die Situation im Nachgang der Olympischen Sommerspiele nicht wesentlich geändert und Mädchen und Frauen halten nach wie vor eine marginalisierte Rolle inne.

Dass die Teilnahme an den Olympischen Sommerspielen 2012 nicht aufgrund sportlicher Qualifikation, sondern Nominierung erfolgte, und beide Sportlerinnen aus Saudi-Arabien im internationalen Wettbewerb keine Gewinnaussicht hatten, wurde zwar kritisiert, bedeutend ist letztlich aber die Symbolwirkung: Frauen, die sich den Konventionen widersetzen und unter Beweis stellen, dass sportliche Aktivitäten nicht in einem Widerspruch zu Kultur oder Religion stehen müssen, dadurch mit – auch westlichen – Stereotypen brechen, erfüllen Vorbildfunktionen innerhalb und außerhalb der islamisch-arabischen Welt. Sie sind die Vorreiter für ganze Generationen von Mädchen und jungen Frauen, die sich ihre Position im öffentlichen Leben schrittweise aushandeln, systematisch ihre Sichtbarkeit erhöhen und gleichzeitig Mut und Kraft aufbringen müssen, um dem soziokulturellen, familiären, politischen und religiösen Druck entgegenstehen zu können, um ihre Interessen durchzusetzen (vgl. Dorsey 2016: 217). Ein wichtiger Förderer von Frauen war Sheikh Zayed bin Sultan Al Nahyan, Gründer und langjähriger Präsident der VAE, der die gewichtige Bedeutung von Frauen für die Entwicklung eines Landes immer wieder betont hat. Unter seiner Regentschaft wurden zahlreiche Initiativen zur Förderung von Frauen sowie deren Integration ins öffentliche Leben initiiert. Die Bilanzen von Staaten wie VAE, Katar, Bahrain und Kuwait zeigen, dass die gesellschaftliche Transformation positiv vorangeschritten ist, auch wenn noch ausreichend Potenzial vorhanden ist, die Situation von Mädchen und Frauen in den Ländern zu optimieren.

Frauen aus den GKR-Staaten haben es bislang kaum geschafft, sich im internationalen Wettbewerb auf vorderen Plätzen zu positionieren, zeigen aber Ehrgeiz, Stolz und Nationalbewusstsein, sich fortzuentwickeln und ihr Land bei kommenden Veranstaltungen zu vertreten. Während physische Barrieren durch eine gendersensible Planung oder durch eine Umgestaltung von bestehenden Einrichtungen einfach behoben werden könnten, lassen sich Barrieren in Köpfen nur langsam abbauen. Die marokkanische Hürdenläuferin Nawal El Moutawakel, Olympiasiegerin 1984 und Vorstandsmitglied im IOK, betonte in einem Interview, dass „wir diesen Ländern Zeit geben [müssen]. Nicht zu viel, aber ausreichend Zeit, um Frauen trainieren zu lassen“.34 Übertragen auf den gesellschaftlichen Wandel, der aktuell in den Ländern der islamisch-arabischen Welt vonstattengeht und an dem Frauen einen wesentlichen Beitrag leisten, bleibt zu hoffen, dass sich die gesellschaftliche Rolle der Frau in den kommenden Jahren zum Positiven verändern werde und Frauen gleichermaßen an allen Prozessen des täglichen Lebens teilhaben. Dabei sollten Fehl- oder langsame Entwicklungen nicht vorschnell verurteilt werden, da gesellschaftliche Transformation langsamer erfolgt als ökonomische oder politische Veränderungen. Nichtsdestotrotz ist es wichtig, die Lebensrealitäten von Frauen in der islamisch-arabischen Welt zu beobachten, durch regelmäßiges Monitoring zu dokumentieren und gegebenenfalls von außen in Kooperation mit lokalen Akteuren unterstützend einzuwirken.

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Kuwait: 117, VAE: 119, Katar: 122, Bahrain: 123, Saudi-Arabien: 134 und Oman: 135 von 145 untersuchten Ländern (WEF 2016: 15).
Vgl. etwa AlBuhairan 2015: 259, Scharfenort/Plien 2013: 45, Walther 1996: 605, Sfeir 1985: 300.
Vgl. auch Kratochwil 2012: 20, Aksay 2010: 26 f., Dahl 2008: 221.
Vgl. Afzal Ismail, zit. von Dahl 2008: 202.
5 Vgl. UN SDP IWG 2008: 26.
6 Vgl. UN SDP IWG 2008: 31
7 Vgl. UN SDG 2016.
8 Zur völkerrechtlichen Verankerung sowie den Grundzügen des Menschenrechts auf Gesundheit und staatlichen Achtungspflichten siehe Krennerich 2015.
9 Von den 22 Mitgliedsstaaten der Arabischen Liga haben folgende Länder die CEDAW unterzeichnet: Ägypten, Algerien, Bahrain, Djibouti, Irak, Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Libyen, Marokko, Oman, Saudi-Arabien, Süd-Sudan, Syrien, Tunesien und Vereinigte Arabische Emirate (Stand: Juni 2016).
10 Vorbehalte formuliert haben Ägypten, Algerien, Irak, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien sowie alle sechs GKR-Staaten. Die Vorbehalte der GKR-Staaten beziehen sich in erster Linie um die Einhaltung und Umsetzung von Regelungen, die mit der Scharia konform gehen.
11 Vgl. zu diesem Thema etwa FAZ 27. November 2011.
12 Vgl. Fasting/Walseth 2003: 53, zit. nach Damir-Geilsdorf/Pelican 2014: 8 f.; Sfeir 1985: 293.
13 Vgl. Pfister 2003: 211; Herzbri 1977, zit. nach Aksay 2010: 42 f.
14 Vgl. Amman 2005, zit. nach Aksay 2010: 55.
15 Vgl. Pfister 2003: 211 f. – Weiterführend zu Bekleidung als Lebenshaltung siehe Walter 1995: 616 f.
16 Die bisherigen Wettbewerbe haben 1993, 1997, 2001 und 2005 in Iran stattgefunden (MWSF 2016), 1996 wurde eine Testrunde in Islamabad ausgetragen (Bell 2003: 226)
17 Vgl. etwa Bell 2003: 225 f., Dahl 2008: 226.
18 Die Islamic Solidarity Games sollen im vierjährigen Rhythmus stattfinden, 2009 fielen sie allerdings aus aufgrund der angespannten politischen Situation zwischen Iran und der arabischen Welt aus. 2013 haben sie in Palembang (Indonesien) stattgefunden, der nächste Termin ist für 2017 in Baku (Aserbaidjan) vorgesehen.
19 Laut WHO ist Adipositas eine bedeutende Ursache für chronische Erkrankungen und erhöht das Risiko verschiedener Krebsformen, deren Behandlung exorbitant hohe Kosten verursachen (GTAI 2015).
20 Kuwait: 48 % der Frauen (F), 36 % der Männer (M), Saudi-Arabien: 44 %(F), 28 %(M), VAE: 42 %(F), 25 %(M), Bahrain: 38 %(F), 21 % (M), Katar: 32 %(F), 19 %(M) und Oman: 17 %(F), 8 %(M) (AlNohair 2014: 80).
21 Vgl. AlBuhairan 2015: 259, AlNohair 2014: 80, Obermeyer et al. 2015: 255.
22 Vgl. Times of Oman, 7. März 2015; Khaleej Times, 4. März 2011.
23 Nähere Informationen auf http://awst.ae/en/ (letzter Zugriff: 20.06.2016).
24 Vgl. Khaleej Times, 31. Januar 2016.
25 Eine Vorbildfunktion erfüllt Sheikha Musa Bint Nassir al-Missned, Mutter des aktuellen Emirs Sheikh Tamim Bin Hamad Al Thani, ein, die sich seit Jahren für Bildung und Frauenrechte, die Integration und Sichtbarmachung von Frauen in das öffentliche Leben und die Förderung von Mädchen und Frauen einsetzt (Details zu Biographie und Aktivitäten: http://www.mozabintnasser.qa/en/Pages/default.aspx#, letzter Zugriff: 27.06.2016).
26 Kuwait’s long-term development strategy (1990-2015), National Charter for Reform and Development (1992/93-1994/95), Draft Work Programme of the Government for 1996 sowie im Five-Year Economic and Social Development Plan (1995/96-1999/2000; UN CEDAW Report Kuwait 2003: 31).
27  Vgl. Gulf News, 11. Mai 2013.
28 Vgl. Kuwait Times, 20. Juni 2016. Anmerkung: Das kuwaitische Parlament wurde am 16.10.2016 durch den Emir vorzeitig aufgelöst und Neuwahlen für den 26.11.2016 angesetzt. Es wird sich zeigen, ob das neu konstituierte Parlament die eingeschlagene Richtung seines Vorgängers beibehalten wird.
29 Vgl. Gulf News, 20. Juni 2016.
30  Chapter 1: A vibrant society, Paragraph 1.2.2 Living healthy, being healthy: A healthy and balanced lifestyle is an essential mainstay of a high quality of life. Yet opportunities for the regular practice of sports have often been limited. This will change. We intend to encourage widespread and regular participation in sports and athletic activities, working in partnership with the private sector to establish additional dedicated facilities and programs. This will enable citizens and residents to engage in a wide variety of sports and leisure pursuits. We aspire to excel in sport and be among the leaders in selected sports regionally and globally (Al Arabiya, 26. April 2016).
31 Vgl. Saudi Gazette, 26. April 2016.
32 Vgl. etwa Dickinson, The National, 6. Mai.2013.
33 Vgl. auch Dorsey 2016: 217, Herrmann 2010, Babood 2008: 98 f., 107, 112.
34 Reinsch, FAZ, 21. Dezember 2011.



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Die Autorin

Dr. Nadine Scharfenort ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Geographischen Institut der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und hat zahlreiche Forschungsaufenthalte in die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar und Kuwait unternommen.

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